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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 79/08 vom 31.07.2009

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Aufklärungsrüge, Beurteilungsspielraum, Divergenz, Qualifikation, Öffentliche Bestellung, Sachverständige, Sachverständiger, Sachkunde, Sachkundenachweis, Sachaufklärung, Verfahrensfehler
Stichwort:Sachverständiger
Leitsatz:Für den Nachweis "besonderer Sachkunde" i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Bewerber erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (wie BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 10.88 -, NVwZ 1991, 268, 269). Ein Nachweis herausragender Fähigkeiten" ist in der Regel nicht gefordert.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 79/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 126/06 vom 27.02.2009

Rechtsgebiete:NBG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Akteneinsicht, Amtsarzt, Aufklärungsrüge, Dienstunfähigkeit, Gehör, rechtliches, Rügeverlust, Sachverständiger, Urkundenbeweis
Stichwort:Sachverständiger
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 126/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 12 W 11/09 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Privatgutachten, Gutachten, Prozessbezogenheit, Unfallmanipulation, Unfall, Manipulation, Gutachterhonorar, Sachverständiger, Gutachter, Honorar, Vergütung, Gebühren, Kosten
Stichwort:Sachverständiger
Leitsatz:1. Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens vor Klageerhebung sind auch dann erstattungsfähig, wenn die Klage nicht angedroht ist, der Gegner sich in Folge anwaltlicher Zahlungsaufforderung aber auf eine gerichtliche Inanspruchnahme einstellen muss und aufgrund der Unfallschilderung in Verbindung mit dem Schadensgutachten der ernsthafte Verdacht einer Unfallmanipulation besteht und das Privatgutachten zur Grundlage der Rechtsverteidigung im Prozess wird.

2. Dasselbe gilt für privatgutachtlich erarbeitete Stellungnahmen der selbst nicht sachkundigen Partei zu einem vorläufig gerichtlichen Gutachten. Die Kosten einer Anwesenheit des Privatgutachters im Termin zur Erläuterung des Gerichtsgutachtens sind nur notwendig, wenn dessen Erscheinen durch das Gericht angeordnet war oder zur Erschütterung des für die Partei ungünstigen gerichtlichen Gutachtens fachlich erforderlich war.

3. Die Höhe der notwenigen Privatgutachterkosten richtet sich nach der Vereinbarung und nicht nach JVEG, solange die Ladung des Privatgutachters nicht gerichtlich angeordnet ist. Die Vereinbarung ist in der Regel durch eine Rechnung des Privatgutachters, die die Anzahl der erbrachten Stunden und dem Stundensatz erkennen lässt, nicht hingegen durch eine pauschalisierte Rechnung, hinreichend dokumentiert ist.

3. Nicht notwendig sind nur solche Kosten, die eine einschlägige Honorarverordnung oder die ortsüblichen Honorare unangemessen übersteigen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 12 W 11/09

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 34/09 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht
Stichwort:Sachverständiger
Leitsatz:Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 34/09


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