JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sachverständigenentschädigung
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Sachverständigenentschädigung, Nebentätigkeitsentgelt |
| Stichwort: | Sachverständigenentschädigung |
| Leitsatz: | Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der zur Anfertigung seines Gutachtens ihm in seinem Hauptberuf zur Verfügung gestellte Einrichtungen seines Arbeitgebers benutzt, kann den Ersatz der hierfür an seinen Arbeitgeber abzuführende Entgelte nicht neben seiner Sachverständigenvergütung verlangen. Derartige Aufwendungen sind gemäß § 12 Abs. 1 JVEG durch die gemäß §§ 9-11 JVEG gewährte Vergütung abgegolten. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 1 Ws 221/05 (67/05 | |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Sachverständigenentschädigung |
| Stichwort: | Sachverständigenentschädigung |
| Leitsatz: | 1. Zur Erläuterung der mündlichen Ausführungen eines Sachverständigen hergestellte farbliche Diagramme oder Skizzen sind nicht nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG gesondert erstattungsfähig. 2. Ablichtungen des Gutachtens für die Handakte des Sachverständigen sind nicht nach § 7 Abs. 2 JVEG gesondert erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 Ws 203/05 | |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Sachverständigenentschädigung |
| Stichwort: | Sachverständigenentschädigung |
| Leitsatz: | 1. Zur Erläuterung der mündlichen Ausführungen eines Sachverständigen hergestellte farbliche Diagramme oder Skizzen sind nicht nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG gesondert erstattungsfähig. 2. Ablichtungen des Gutachtens für die Handakte des Sachverständigen sind nicht nach § 7 Abs. 2 JVEG gesondert erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 Ws 141/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ZSEG |
| Schlagworte: | Sachverständigenentschädigung, Sachverständiger, Gutachten, Befangenheit |
| Stichwort: | Sachverständigenentschädigung |
| Leitsatz: | Ein zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Sachverständiger, der die Unverwertbarkeit seines Gutachtens dadurch verschuldet, dass er einen offenkundig gebotenen Hinweis auf die bisherige, rege Geschäftsverbindung mit einer Prozesspartei anlässlich der Übernahme des gerichtlichen Gutachtenauftrags unterlässt, ist nicht zu entschädigen. In derartigen Fällen eines Übernahmeverschuldens genügt bereits eine einfache Fahrlässigkeit, um den Entschädigungsanspruch auszuschließen (Anschluss an OLG Koblenz MDR 2002, 1152). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 U 104/96 | |
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