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sachlicher Zusammenhang

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 2 U 26/07 R vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VII, StGB, StVO
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit - versicherter Weg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - keine geringfügige Unterbrechung - Richtungswechsel - öffentlicher Verkehrsraum - Verkehrsunfall - Schadensregulierung -Vorbereitungshandlung - gemischte Tätigkeit
Stichwort:sachlicher Zusammenhang
Leitsatz:Regulierungsgespräche nach einem Verkehrsunfall stehen nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit, wenn dieser nicht nur geringfügig unterbrochen wurde.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 26/07 R



BSG – Urteil, B 2 U 2/07 R vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige Unternehmerversicherung - ehrenamtliche Tätigkeit - Berufsorganisation - Berufsverband - Verbandsvorsitzender - Arbeitsunfall - Dienstreise - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Betriebsdienlichkeit - berufsbezogene Besprechung - dritter Ort
Stichwort:sachlicher Zusammenhang
Leitsatz:Ein freiwillig versicherter Unternehmer, der als ehrenamtliches Vorstandsmitglied seines Berufsverbandes an einer berufsbezogenen Besprechung mit den Vertretern anderer Berufsverbände teilnimmt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 2/07 R

BSG – Urteil, B 2 U 13/07 R vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:SGB VII, RVO
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere Gefahr - objektiv höhere Gefährdung - geselliges Beisammensein - Weg zum Hotelzimmer - Sturz auf steiler Wendeltreppe
Stichwort:sachlicher Zusammenhang
Leitsatz:1. Während einer Geschäftsreise kann Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ausnahmsweise auch bei einer privaten Verrichtung bestehen, wenn der Versicherte durch die Verhältnisse am auswärtigen Dienstort einer besonderen Gefahr zwangsläufig ausgesetzt ist (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats).

2. Als dienstreisebedingt und damit in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend sind nur solche Unfallgefahren zu bewerten, die sich nach Art und Ausmaß von den vielfältigen alltäglichen Risiken abheben, denen jeder Mensch ausgesetzt ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 13/07 R

BSG – Urteil, B 2 U 12/07 R vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Beschäftigungsverhältnis - Nothilfe - Konkurrenz - Vorrang - Verpflichtung - zuständiger Unfallversicherungsträger
Stichwort:sachlicher Zusammenhang
Leitsatz:Steht eine Verrichtung sowohl als Beschäftigung als auch als Nothilfe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, geht die Beschäftigungsversicherung vor; es kommt nicht darauf an, welchem Zweck die Tätigkeit vorrangig gedient hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 12/07 R


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