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sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 A 6.99 vom 18.05.2000

Rechtsgebiete:VerkPBG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses, sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.
Stichwort:sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.
Leitsatz:Leitsätze:

Für eine Verpflichtungsklage, mit der der Kläger nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Vorhaben nach § 1 VerkPBG nachträgliche Schutzauflagen verlangt, die gemäß § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG dem Träger des Vorhabens außerhalb eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens auferlegt werden können, ist weder die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts noch des Oberverwaltungsgerichts gegeben.

Beschluß des 11. Senats vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 A 6.99




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