JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sachlage
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, AuslG, VwGO, VwZG |
| Schlagworte: | Abschiebungshindernis, Abwesenheit, allgemeine Gefahren, extreme Gefahrenlage, Rechtskraftwirkung, Sachlage, Sicherheits- und Versorgungslage, Veränderung, Vollmacht, Widerruf, Zustellungsmangel, Zustellungsvorkehrungen |
| Stichwort: | Sachlage |
| Leitsatz: | 1. Einen Asylbewerber trifft kein Verschulden an der Versäumung der Klagefrist, wenn er nach rechts- bzw. bestandskräftigem Abschluss eines anwaltlich geführten Asylverfahrens auch bei einem dreimonatigen Auslandsaufenthalt keine besonderen Zustellungsvorkehrungen für Mitteilungen oder Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Rahmen eines ohne sein Wissen eingeleiteten Widerrufsverfahrens trifft, mit dessen Einleitung er auch nicht rechnen musste. 2. Die abschiebungsrelevante Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan, insbesondere im Raum Kabul und in der Provinz Paktia, hat sich seit Anfang 2004 bis heute nicht so wesentlich verändert, dass der Widerruf der Feststellung eines Abschiebungshindernisses gemäß § 73 Abs. 3 AsylVfG entgegen der Rechtskraftwirkung eines zugrundeliegenden Urteils möglich wäre; der bloße Zeitablauf oder eine veränderte rechtliche oder tatsächliche Bewertung reichen dafür nicht aus (Anwendung von BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 C 7.01 - BVerwGE 115 S. 118 ff.). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2021/06.A | |
| Rechtsgebiete: | BauO LSA, DenkmSchG LSA, VwGO |
| Schlagworte: | Beschädigung, Beseitigung, Denkmalbereich, Denkmalschutz, Pflaster, Rechtsgrundlage, Rechtskraft, Sachlage |
| Stichwort: | Sachlage |
| Leitsatz: | 1. Steht auf Grund eines verwaltungsgerichtlichen Urteils rechtskräftig fest, dass der Einbau von Betonverbundpflaster denkmalrechtswidrig und die Verwendung von Natursteinpflaster zumutbar ist, kann sich der Betroffene im nachfolgenden Verfahren auf Beseitigung des Betonpflasters bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht darauf berufen, die Behörde habe kein "schlüssiges Denkmalkonzept" und hätte bei ihrer Ermessensentscheidung (nochmals) sein Interesse an der Verwendung des eingebauten (rutschfesteren) Pflasters berücksichtigen müssen. 2. Es bleibt offen, ob der Austausch von zu DDR-Zeiten verlegten Betonplatten durch Betonverbundpflaster mit Natursteinvorsatz als "Beschädigung" eines Denkmalbereichs im Sinne von § 9 Abs. 8 DenkmSchG LSA angesehen werden kann und die Behörde als "minus" zur "Instandsetzung auf andere vorgeschriebene Weise" lediglich die Entfernung des nicht denkmalgerechten Pflasters verfügen darf. 3. Die Generalklausel des § 4 Abs. 1 DenmkmSchG LSA umfasst die Befugnis, die Beseitigung einer nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals zu dem Zweck anzuordnen, einen unter Denkmalschutzgesichtspunkten formell und materiell rechtmäßigen Zustand zu erreichen. 4. Die Verwaltungsgerichte haben grundsätzlich umfassend zu prüfen, ob das materielle Recht die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung trägt oder nicht. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist. Auch bei Ermessensentscheidungen ist ein Auswechseln der Rechtsgrundlage nicht von vorn herein unzulässig. Die Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen ist dem Gericht nur dann verwehrt, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 192/07 | |
| Rechtsgebiete: | 2004/38/EG, AufenthG, FreizügG/EU, VwVfG |
| Schlagworte: | 2004/38/EG, Abschiebungsandrohung, Aufenthaltsgesetz, Ausländer, Ausländergesetz, Ausländerrecht, Ausreisepflicht, Außerkrafttreten, Ausweisung, Befristung, Bestandskraft, Einreise, Einreisesperre, Einreiseverbot, Europäische Union, Feststellung, Freizügigkeit, Freizügigkeitsgesetz, Freizügigkeitsrichtlinie, Gesetz, Gesetzesänderung, Inkrafttreten, Rechtsänderung, Rechtskraft, Rechtslage, Sachlage, Übergangsnorm, Übergangsvorschrift, Überleitung, Überleitungsnorm, Überleitungsvorschrift, Unionsbürgerschaft, Unionsbürger, Unwirksamkeit, Verlust, Verlustfeststellung, Wiederaufgreifen, Wiedereinreise, Wirksamkeit, Zuwanderungsgesetz |
| Stichwort: | Sachlage |
| Leitsatz: | Ausweisungen von Unionsbürgern, die vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden sind, bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU wirksam. Bei einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sind nur die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11318/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AuslG |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis, Abschiebungsschutz, Widerruf, Sachlage, Änderung der Sachlage, Fluchtalternative, innerstaatliche Fluchtalternative, Irak, Nordirak, Kurde, politische Verfolgung, Verfolgung, Auslandsaufenthalt, Asylantrag, Asylantragstellung |
| Stichwort: | Sachlage |
| Leitsatz: | War die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG für einen Kurden aus dem Nordirak, der im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesamtes wegen Auslandsaufenthaltes und Asylantragstellung politische Verfolgung seitens des Saddam-Regimes zu befürchten hatte, nur deshalb von Anfang an rechtswidrig, weil das Bundesamt eine im Nordirak vorhandene inländische Fluchtalternative verkannt hatte, so steht dies einem auf § 73 Abs. 1 AsylVfG gestützten Widerruf der Gewährung nach Beseitigung des Saddam-Regimes nicht entgegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 11751/04.OVG | |
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