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Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 10 S 6.06 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung für Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde, Standort der WEA, keine gebiets- und parzellenscharfe Ausweisung, Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin, Führung des Raumordnungskatasters (ROK), (keine) entgegenstehenden öffentlichen Belange, sonstige Pläne i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Kreisentwicklungsplan, Kreisentwicklungskonzeption, Einkreisung, Freiraumschutz, (keine) Verunstaltung der Landschaft, Streitwert, Streitwertkatalog Nr. 22.5. und Nr. 9.7.
Stichwort:Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin
Leitsatz:Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 10 S 6.06



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 10 S 5.06 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung für Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde, Standort der WEA, Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin, Führung des Raumordnungskatasters (ROK), keine gebiets- und parzellenscharfe Ausweisung, Standort im Randbereich bzw. Grenzbereich eines Windeignungsgebiets, (keine) entgegenstehenden öffentlichen Belange, sonstige Pläne i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Kreisentwicklungsplan, Kreisentwicklungskonzeption, Einkreisung, Freiraumschutz, (keine) Verunstaltung der Landschaft, Streitwert, Streitwertkatalog Nr. 22.5. und Nr. 9.7.
Stichwort:Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin
Leitsatz:1. Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus.

2. Da raumordnerische Festsetzungen i.d.R. nicht gebiets- und parzellenscharf angelegt sind, stellt ein Standort in Randbereichslage keine vom planerisch erfassten Regelfall abweichende "Sonderkonstellation" dar.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 10 S 5.06


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