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sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 22.05 vom 13.11.2006

Rechtsgebiete:GG, WPflG
Schlagworte:Einberufung, Zurückstellung, besondere Härte, berufliche Gründe, sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis, Dauerarbeitsplatz, Chance
Stichwort:sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis
Leitsatz:Ein befristet beschäftigter Wehrpflichtiger, der zum Wehrdienst einberufen wird und mit der Ableistung des Wehrdienstes die bloße Chance auf die Umwandlung seines Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verliert, ist nicht von einer besonderen Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG betroffen. Anders verhält es sich, wenn ihm der erstrebte Dauerarbeitsplatz rechtsverbindlich zugesagt oder aus anderen Gründen ähnlich gewiss ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 22.05




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