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sachfremde Erwägungen der Ablehnung einer Terminsverlegung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 303/07 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verletzung rechtlichen Gehörs, Aufhebung, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Terminsaufhebungsantrag, sachfremde Erwägungen der Ablehnung einer Terminsverlegung, erster Zugang zum Gericht, anstehende Pensionierung
Stichwort:sachfremde Erwägungen der Ablehnung einer Terminsverlegung
Leitsatz:Die Ablehnung einer Terminsverlegung führt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie auf sachfremden und nicht mehr nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Betroffenen dadurch der erste Zugang zum Gericht genommen wird. Allein der bloße Hinweis, eine Terminsverlegung könne aus dienstlichen Gründen nicht erfolgen, stellt keine nachvollziehbare Begründung dar.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 303/07




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