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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der Zulässigkeit der Beschwerde 

Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der Zulässigkeit der Beschwerde

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 4112/00 vom 19.02.2002

Rechtsgebiete:FGG, BGB
Schlagworte:Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der Zulässigkeit der Beschwerde, Brieftestament
Stichwort:Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der Zulässigkeit der Beschwerde
Leitsatz:1. Hat das Landgericht eine Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen, ohne die für die Bejahung der Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderlichen Feststellungen zu treffen, so bedarf es, wenn die dagegen eingelegte weitere Beschwerde jedenfalls in der Sache keinen Erfolg hätte, der Nachholung der unterbliebenen Feststellungen ausnahmsweise dann nicht, wenn sich für den Beschwerdeführer aus der von der Sachentscheidung ausgehenden Bindungswirkung kein Nachteil ergeben kann.

2. Zum Begriff des Brieftestaments.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 4112/00




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