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sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 28/07 vom 09.07.2007

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Entstehung von Sondernutzungsrechten, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
Stichwort:sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
Leitsatz:Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen, verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll. Den Anforderungen an die bestimmte Bezeichnung der Fläche, an welcher das Sondernutzungsrecht bestehen soll, kann wahlweise durch eine Beschreibung der Fläche in der Teilungserklärung oder durch Bezugnahme auf einen Lageplan, der nicht zwingend Teil des Aufteilungsplans sein muss, Rechnung getragen werden. Es ist ausreichend aber auch erforderlich, dass die Sondernutzungsfläche bestimmbar ist. Entspricht die Bezeichnung diesen Anforderungen nicht, ist ein Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 28/07




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