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Sachenrecht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 246/05 vom 15.12.2006

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Aufwendungsersatz, Instandstezung, Instandhaltung, Sachgebiete: Zivilrecht, Zivilrecht/Sachenrecht Restitution, Grundstück, Renovierung, Verwaltung
Stichwort:Sachenrecht
Leitsatz:Kein Aufwendungsersatz für gewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 246/05



OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 204/06 vom 06.11.2006

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Sachenrecht
Leitsatz:Ein Anspruch auf Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen Lavaausbeutungsvertrages setzt eine Änderung der Geschäftsgrundlage voraus. Die Geschäftsgrundlage wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintreten oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen sich der Vertragswille aufbaut. Als Geschäftsgrundlage kommt auch das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht. Dazu bedarf es aber näheren Sachvortrages der Klägerseite zu den preisbildenden Faktoren.

Nach § 990 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Besitzer, der beim Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war, dem Eigentümer nach §§ 987, 989 BGB auf Herausgabe der Grundstücksnutzunen. Diese Vorschriften finden auch auf den Besitzer, dessen ursprüngliches Besitzrecht entfallen ist, Anwendung, aber nicht auf denjenigen Besitzer, der seinen Besitz auf einen noch nicht beendeten Ausbeutungsvertrag stüzen kann. § 988 BGB ist nicht auf den Fall der "Nicht-so-Berechtigung" des entgeltlichen Besitzers anzuwenden.

Ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen einer Grundstücksnutzung durch entgeltliche Einbringung von Füllmaterial Dritter in eine durch Lavaausbeutung entstandene Grube nach Art einer Deponie besteht nicht, wenn das ausbeutende Unternehmen nach dem entgeltlichen Ausbeutungsvertrag zur Verfüllung der Grube verpflichtet ist.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 204/06

BGH – Beschluss, V ZB 55/06 vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:ZVG
Stichwort:Sachenrecht
Leitsatz:a) Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben.

b) Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.
Volltext: BGH - Beschluss, V ZB 55/06

EUGH – Urteil, C-123/04 vom 12.09.2006

Rechtsgebiete:EA
Schlagworte:EAG-Vertrag - Versorgung - Eigentumsordnung - Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch einen Angehörigen eines dritten Staates
Stichwort:Sachenrecht
Volltext: EUGH - Urteil, C-123/04


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