JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sachenrecht
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Stichwort: | Sachenrecht |
| Leitsatz: | 1. Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge: Der gutgläubige Erwerb eines Rechtsnachfolgers des Vollstreckungsschuldners steht nur dann der Rechtskrafterstreckung und der Titelumschreibung zu seinen Lasten entgegen, wenn durch die Vollstreckung in seine gutgläubig erworbene Rechtsposition eingegriffen würde. 2. Die Anwartschaft auf das Eigentum an einem Grundstück gewährt kein Recht zum Besitz. Der gutgläubige Erwerb einer solchen Anwartschaft hindert die Umschreibung eines Herausgabetitels zur Vollstreckung gegen den Erwerber daher nicht. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 27 W 92/08 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Vermögensentziehung im Beitrittsgebiet als Voraussetzung des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz (VermG), Entschädigungsanspruch für einen ausgeschlossenen Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 S. 4 VermG an dem Vermögen einer im Beitrittsgebiet gelegenen Zweigniederlassung, Grundvermögen und Betriebsvermögen einer Zweigstelle als Sachgesamtheit, Grundvermögen und Betriebsvermögen einer Zweigstelle als Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum |
| Stichwort: | Sachenrecht |
| Leitsatz: | Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG setzt voraus, dass eine Vermögensentziehung im Beitrittsgebiet vorgelegen hat. Das Vermögensrecht kennt keinen Entschädigungsanspruch für einen ausgeschlossenen Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG an dem Grund- und Betriebsvermögen einer im Beitrittsgebiet gelegenen Zweigniederlassung. Das Grund- und Betriebsvermögen einer Zweigstelle kann als Sachgesamtheit nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum sein. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 5.08 | |
| Rechtsgebiete: | BVerfGG, GG |
| Stichwort: | Sachenrecht |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 2495/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZVG |
| Stichwort: | Sachenrecht |
| Leitsatz: | a) Das Bekanntmachungsblatt und das elektronische Bekanntmachungssystem können durch allgemeine Verwaltungsverfügung im Sinne von § 39 Abs. 1 ZVG bestimmt werden, es sei denn, der Landesgesetzgeber behält sich diese Festlegung vor. In Nordrhein-Westfalen besteht ein solcher Vorbehalt nicht. b) Eine Bekanntmachung ist bei einem verlinkten Portal wie dem Portal www.justiz.de elektronisch bekannt gemacht, wenn die Bekanntmachungsdaten auf dem Server des Portals abgelegt und zum Abruf bereitgestellt sind, mit dem das Bekanntmachungsportal für den Abruf der Daten verlinkt ist. |
| Volltext: BGH - Beschluss, V ZB 94/08 | |
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