JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sache
| Rechtsgebiete: | PVGP. BAT-KF |
| Schlagworte: | Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine halbgeschlossene psychiatrische Abteilung oder Station (Open-door-system) im Sinne der Anmerkung 1 Abs. 1 lit. b zum PVGP. BAT-KF liegt bereits dann vor, wenn neben Patienten, welche die Abteilung/Station frei verlassen dürfen, auch solche untergebracht sind, denen dies nicht erlaubt ist und die daher ggf. am Verlassen der Abteilung/Station gehindert werden müssen. 2. Diese Patientengruppe, die dem sog. Stationsgebot unterliegt, muß nicht die Mehrzahl der Patienten der Abteilung oder Station darstellen. Aktenzeichen: 10 AZR 772/96 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 11. Januar 1996 Dortmund - 3 Ca 1989/95 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 01. Oktober 1996 Hamm - 7 Sa 897/96 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 772/96 | |
| Rechtsgebiete: | BDSG, BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch für die Datenverarbeitung durch Betriebsräte. 2. Hingegen besteht insoweit nicht die Kontrollbefugnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den §§ 36 und 37 BDSG. Aktenzeichen: 1 ABR 21/97 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - I. Arbeitsgericht Beschluß vom 05. Dezember 1995 Berlin - 61 BV 11920/95 - II. Landesarbeitsgericht Beschluß vom 19. Dezember 1996 Berlin - 16 TaBV 1/96 - |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 21/97 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsatz: Schließt sich unmittelbar an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein weiteres Arbeitsverhältnis an, so wird eine erneute Eingruppierung nach § 99 BetrVG nicht erforderlich, wenn sich weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch das maßgebliche Entgeltgruppenschema ändern. Aktenzeichen: 1 ABR 29/97 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - I. Arbeitsgericht Beschluß vom 01. Februar 1996 Hamburg - 8 BV 10/95 - II. Landesarbeitsgericht Beschluß vom 23. Januar 1997 Hamburg - 7 TaBV 4/96 - |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 29/97 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verwirkung |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: Hat der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung seitens des Arbeitgebers nach § 123 BGB wirksam angefochten, so kann das Recht des Arbeitnehmers, die Nichtigkeit des Aufhebungsvertrages klageweise geltend zu machen, im Hinblick auf den eigenen Verstoß des Arbeitgebers gegen Treu und Glauben nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen verwirken. Bei der Prüfung des erforderlichen Zeitmoments ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber dem Bedrohten schon für die Anfechtung in § 124 BGB eine Überlegungsfrist von einem Jahr einräumt. Der Drohende muß sich deshalb nach Treu und Glauben regelmäßig damit abfinden, daß der Bedrohte die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts auch noch einige Monate nach der Anfechtung und Klageandrohung klageweise geltend macht. Aktenzeichen: 2 AZR 162/97 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 06. November 1997 - 2 AZR 162/97 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 14. Dezember 1995 Bonn - 1 Ca 1853/95 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 08. Januar 1997 Köln - 7 Sa 516/96 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 162/97 | |
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