JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sache
| Rechtsgebiete: | BetrVG, EFZG |
| Schlagworte: | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG zulässige Anweisung des Arbeitgebers, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit unabhängig von deren Dauer generell durch eine vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegende Bescheinigung nachzuweisen, betrifft eine Frage der betrieblichen Ordnung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. 2. Das danach bestehende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nicht durch das Entgeltfortzahlungsgesetz ausgeschlossen. § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eröffnet dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob und wann die Arbeitsunfähigkeit vor dem vierten Tag nachzuweisen ist. Bei dieser Regelung hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Aktenzeichen: 1 ABR 3/99 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - I. Arbeitsgericht München - 4 BV 303/96 - Beschluß vom 22. Oktober 1997 II. Landesarbeitsgericht München - 4 TaBV 22/98 - Beschluß vom 17. Dezember 1998 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 3/99 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: Im Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz (§ 126 InsO) kann das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Arbeitsgerichts zurückverweisen. Eine Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht ist ausgeschlossen. Haben die Betriebspartner einen Interessenausgleich nach § 125 InsO abgeschlossen, so ist ein späteres Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz nach § 126 InsO gleichwohl zulässig, wenn wegen einer weiteren Betriebsänderung ein Interessenausgleich nicht zustande kommt. Aktenzeichen: 2 ABR 30/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - I. Arbeitsgericht Herford Beschluß vom 10. Juni 1999 - 1 BV 11/99 - |
| Volltext: BAG - Beschluss, 2 ABR 30/99 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, SchwbG, GG, BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Krankheitsbedingte Kündigung |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: Bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind im Rahmen der Interessenabwägung die Schwerbehinderung und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers von den Gerichten stets mitzuberücksichtigen. Aktenzeichen: 2 AZR 378/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - I. Arbeitsgericht Berlin - 9 Ca 4730/98 - Urteil vom 22. September 1998 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 9 Sa 126/98 - Urteil vom 15. Februar 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 378/99 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, PersVG Mecklenburg-Vorpommern, KV Mecklenburg-Vorpommern, ZPO |
| Schlagworte: | Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten - Beteiligung des Personalrats |
| Stichwort: | Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: Hat der Personalrat fristgerecht Einwendungen gegen eine beabsichtigte (Änderungs-)Kündigung erhoben, so ist diese in der Regel unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine nach dem einschlägigen Personalvertretungsgesetz vorgeschriebene Erörterung mit dem Personalrat unterlassen hat (vgl. BAG 3. Februar 1982 - 7 AZR 907/79 - AP BPersVG § 72 Nr. 1). Aktenzeichen: 2 AZR 65/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - I. Arbeitsgericht Neustrelitz - 11 Ca 3503/97 - Urteil vom 8. April 1998 II. Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - 2 Sa 387/98 - Urteil vom 27. Oktober 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 65/99 | |
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