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Sachbescheidungsinteresse

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 2 BV 08.2465 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BayBO, BauGB
Schlagworte:Megalight-Wechselwerbeanlage auf Bahngelände, Verfahrenswahlrecht, Prüfprogramm, Fachplanungsvorbehalt, Verunstaltungsverbot, Sachbescheidungsinteresse
Stichwort:Sachbescheidungsinteresse
Leitsatz:Die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag nicht deshalb wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen, weil dem Vorhaben ihrer Ansicht nach im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfende (bauordnungsrechtliche) Vorschriften entgegenstehen (Bestätigung von BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 BayVBl. 2009, 507).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 2 BV 08.2465



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10942/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baurecht, Werbeanlage, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Prüfungsprogramm, Verpflichtungsklage, Streitgegenstand, Sachbescheidungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Fiktion, Baugenehmigungsfiktion, Entscheidungsfrist, Vollständigkeitserklärung, Vollständigkeitsfeststellung, Vollständigkeit der Bauunterlagen, Verunstaltungsverbot, Verunstaltung, störende Häufung, Werbeanlagen, Gewerbegebiet
Stichwort:Sachbescheidungsinteresse
Leitsatz:1. Die Bauaufsichtsbehörde ist im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht befugt, das ihr gesetzlich vorgegebene Prüfungsprogramm und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die zu erteilende Baugenehmigung zu erweitern.

2. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren kann die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden, wenn das Bauvorhaben aus anderen als den zum Prüfungsprogramm gehörenden Gründen (Bauordnungsrecht) dauerhaft nicht verwirklicht werden darf (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 17. Juli 1996, AS 26, 227).

3. Zur Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

4. Zur verunstaltenden Wirkung von Werbeanlagen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10942/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 20/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, LuftVG, NBauO, VwGO
Schlagworte:Bauvorbescheid, Klageänderung, Sachbescheidungsinteresse, Windkraftanlage
Stichwort:Sachbescheidungsinteresse
Leitsatz:1. Das Prüfprogramm eines Bauvorbescheids für eine Windkraftanlage kann nach Maßgabe der Bauvoranfrage auf einzelne Fragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit beschränkt werden.

2. Einer Bauvoranfrage bleibt der Erfolg auch dann versagt, wenn die Fragen, die zur Überprüfung gestellt werden, zwar im Sinne des Bauherrn beurteilt werden können, jedoch von vornherein absehbar ist, dass das Vorhaben aus anderen Gründen (hier: der Militärflugsicherheit) nicht realisiert werden kann. Der Bauvoranfrage fehlt dann das erforderliche Sachbescheidungsinteresse.

3. Wird ein Bauvorbescheid für eine Windkraftanlage beantragt und das Vorhaben im Verwaltungsverfahren anhand einer Anlagenbeschreibung näher konkretisiert, stellt sich die Umstellung der Bauvoranfrage im Verlauf des nachfolgenden Rechtsstreits auf eine davon abweichende Windkraftanlage (hier: mit einer um etwa 16m geringeren Gesamthöhe) als eine an § 91 VwGO zu messende Klageänderung dar.

4. Eine Klageänderung ist in der Regel nicht sachdienlich, wenn für das geänderte Begehren das dafür erforderliche Verwaltungsverfahren (einschließlich Vorverfahren) nicht durchgeführt worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 20/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2953/04 vom 16.11.2005

Rechtsgebiete:DSchG
Schlagworte:Kulturdenkmal, Gesamtanlagenschutzsatzung, Altstadt, Einzelhandelsgeschäft, Verkaufsständer, Gesamtbild, Erscheinungsbild, Straßenbild, Sachbescheidungsinteresse
Stichwort:Sachbescheidungsinteresse
Leitsatz:1. Die Gesamtanlagenschutzsatzung "Alt-Heidelberg" vom 15.01.1998 in der Fassung vom 26.06.2003 steht mit § 19 Abs. 1 DSchG in Einklang.

2. Für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 8 Abs. 1 DSchG fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn feststeht, dass sich das beantragte Vorhaben nicht verwirklichen lässt, weil die weitergehende denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 19 Abs. 2 DSchG zu Recht versagt wurde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2953/04


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