Will die atomrechtliche Genehmigungsbehörde einen im Jahre 1974 gestellten Genehmigungsantrag, für den das Verwaltungsverfahren seit 1980 im allseitigen Einverständnis faktisch geruht hat, im Jahre 1996 sachlich bescheiden, so ist sie jedenfalls nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens verpflichtet, den Antragsteller zuvor auf diese Absicht hinzuweisen.
Beschluss des 11. Senats vom 31. August 2000 - BVerwG 11 B 30.00 -
I. VGH Kassel vom 26.01.00 - Az.: VGH 2 A 1165/96 -