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Sachbefugnis

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, VII ZR 236/05 vom 12.04.2007

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Stichwort:Sachbefugnis
Leitsatz:a) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, begründet dies ihre alleinige Zuständigkeit. Im Gerichtsverfahren tritt die Wohnungseigentümergemeinschaft als gesetzlicher Prozessstandschafter auf.

b) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann in gewillkürter Prozessstandschaft Ansprüche verfolgen, die in einem engen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stehen und an deren Durchsetzung sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Sie kann von den einzelnen Wohnungseigentümern ermächtigt werden, neben den Ansprüchen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Ansprüche wegen Mängeln des Sondereigentums geltend zu machen.

a) Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs auf Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten auch dann, wenn - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - VII ZR 119/87, BGHZ 104, 268, 273).

b) Bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Kostenvorschuss für die Beseitigung mehrerer Mängel kommt einem Mahnbescheid verjährungsunterbrechende Wirkung nur zu, wenn für den Antragsgegner erkennbar ist, wegen welcher einzelnen Mängel und in welcher jeweiligen Höhe Ansprüche gegen ihn erhoben werden.
Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 236/05



BGH – Beschluss, IX ZR 106/03 vom 18.01.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Stichwort:Sachbefugnis
Volltext: BGH - Beschluss, IX ZR 106/03

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 60/06 (Hs) vom 22.12.2006

Rechtsgebiete:UWG, BGB, ZPO
Stichwort:Sachbefugnis
Leitsatz:In der unerbetenen Zusendung bereits einer Werbe-E-Mail ist grundsätzlich ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu erblicken. Die einzelne E-Mail ist als Teil des zu bekämpfenden Spammings aufzufassen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 60/06 (Hs)

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 318/06 vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, StVG, PflVG, RVG
Stichwort:Sachbefugnis
Leitsatz:Zum Beweismaß an den Nachweis eines "gestellten" Verkehrsunfallereignisses.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 318/06


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