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Sachaufklärungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 5 R 206/08 B vom 14.04.2009

Rechtsgebiete:SGG, ZPO
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Anordnung des persönlichen Erscheinens - persönliche Anhörung - rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - substantiierte Begründung
Stichwort:Sachaufklärungspflicht
Leitsatz:Mit der Verfahrensrüge eines Beteiligten, er sei vom Tatsachengericht persönlich anzuhören gewesen, weil die Glaubwürdigkeit seines Vortrags ohne seine Anhörung nicht habe beurteilt werden können, wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht iVm einer Versagung rechtlichen Gehörs behauptet.
Volltext: BSG - Beschluss, B 5 R 206/08 B



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 S 75.07 vom 08.02.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Vorläufiger Rechtsschutz, Entscheidungsmaßstab, Auswirkungen der Verfahrensdauuer, effektiver Eilrechtsschutz, Sachaufklärungspflicht, Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung, Baunachbarschutz, Pensionsschiff, Außenbereich, nicht privilegiertes Vorhaben, Gebot der Rücksichtnahme, (keine) schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm), (keine) "optisch bedrängende" Wirkung, Gebietsbewahrungsanspruch, Art der baulichen Nutzung, allgemeines Wohngebiet, zulässiger Beherbergungsbetrieb, Maß der baulichen Nutzung, keine drittschützenden Festsetzungen
Stichwort:Sachaufklärungspflicht
Leitsatz:Der Eigentümer eines im allgemeinen Wohngebiet gelegenen Grundstücks hat gegen ein im Außenbereich gelegenes "Pensionsschiff" in der Regel nur dann einen Abwehranspruch, wenn das Vorhaben gegen das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstößt, d.h. wenn von ihm insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen oder eine "optisch bedrängende" Wirkung auf das Nachbargrundstück ausgehen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 75.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 20.03 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:VermG, 2. VermRÄndG, REAO
Schlagworte:Zwangsverkauf, Restitutionsausschluss, redlicher Erwerb, Erwerb vor dem 8. Mai 1945, Rückwirkung von Gesetzen, schutzwürdiges Vertrauen, unklare Rechtslage, Aktivlegitimation der JCC, Ausschlussfrist, verfolgungsbedingter Vermögensverlust, Rückerstattungsanordnung, Entziehungsvermutung, Widerlegung der Entziehungsvermutung, kollektive Verfolgung, angemessener Kaufpreis, freie Verfügbarkeit, Stundung des Kaufpreises, Sachaufklärungspflicht
Stichwort:Sachaufklärungspflicht
Leitsatz:1. Die mit dem 2. VermRÄndG eingefügte Beschränkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 ist verfassungsgemäß.

2. Maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise nicht sofort bezahlt wurde.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 20.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 440.97 vom 20.05.1998

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Putbus, Verfolgung, nationalsozialistische, Beweiserleichterung, Beweiswürdigung, vorweggenommene, Indizienbeweis, Beweisantrag, Schlüssigkeit, Wahrunterstellung, Schlußfolgerung, Verstoß gegen Denkgesetze, Indizienbewertung, widersprüchliche, Auslandszeuge, Sachaufklärungspflicht, gerichtliche, Urkundensammlung, Durchsuchung, Archivrecherche, Beweisermittlungsantrag, Erinnerungsvermögen Zeuge, Erfahrungssatz, Indiztatsache Ambivalenz,
Stichwort:Sachaufklärungspflicht
Leitsatz:Leitsätze:

Im Rahmen des § 1 Abs. 6 VermG ist kein Raum für eine entsprechende Anwendung der in § 176 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes getroffenen Regelung, wonach eine Tatsache zugunsten des Antragstellers als festgestellt zu erachten ist, wenn der Beweis für diese Tatsache nicht vollständig erbracht werden kann.

Eine verbotene Vorwegnahme der Beweiswürdigung liegt in der Regel nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht beim Angebot eines Indizienbeweises von der beantragten Beweiserhebung darum absieht, weil die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache zu seiner gerichtlichen Überzeugung nicht ausreicht.

Ein zu Beweiszwecken gestellter Antrag, bestimmte Urkundensammlungen beizuziehen oder zu durchsuchen (Archivrecherche), ist ein Beweisermittlungsantrag, wenn keine konkrete Urkunde als individualisiertes Beweismittel bezeichnet ist; als solcher unterliegt er nicht den für einen Beweisantrag geltenden Ablehnungsgründen, sondern ist verfahrensrechtlich an den Anforderungen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung zu messen.

Beschluß des 7. Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97 -

I. VG Greifswald vom 05.08.1997 - Az.: VG 2 A 825/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 440.97


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