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Sachaufklärung

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 79/08 vom 31.07.2009

Für den Nachweis "besonderer Sachkunde" i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Bewerber erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (wie BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 10.88 -, NVwZ 1991, 268, 269). Ein Nachweis herausragender Fähigkeiten" ist in der Regel nicht gefordert.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 41/07 vom 04.06.2007

1. Der Erlass eines Abwassergebührenbescheides vor dem Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld führt nicht zur Aufhebung dieses Bescheides, wenn jedenfalls zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die Gebührenschuld entstanden ist und der Bescheid bei seiner Aufhebung sofort inhaltsgleich erneut festgesetzt werden müsste.

2. Es ist der gebührenerhebenden Körperschaft aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich durchaus erlaubt, gegenüber einem der Miteigentümer des streitbefangenen Grundstücks im Rahmen der Festsetzung der Gebühr von der Schätzungsbefugnis dann Gebrauch zu machen, wenn (nur) dieser seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 92.05 vom 30.01.2006

Eine etwaige Unterschreitung des nach dem wirtschaftlichen Grundstückbegriff zu ermittelnden Beitragssatzes führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 133/05 vom 22.09.2005

1. Im Schiedsverfahren nach § 18 a KHG gilt vorrangig der Beibringungsgrundsatz; allerdings ist auch der Untersuchungsgrundsatz in gewissem Umfang zu beachten.

2. Ein Schiedsstellenbeschluss ist im Hinblick auf etwaige Verfahrensfehler gerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob die Ermittlung des Sachverhalts in einem fairen und willkürfreien Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt ist.

3. Zur Überschreitung des Versorgungsauftrages eines Krankenhauses.

4. Die Entscheidung über den voraussichtlichen Auslastungsgrad von Planbetten fällt in den Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 25.04 vom 23.12.2004

Hat ein Gericht über die Änderung eines Verwaltungsakts zu entscheiden, der einen Geldbetrag festsetzt, so ist es nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - und in Abgrenzung zur (fristgebundenen) Möglichkeit der "Zurückverweisung" der Sache an die Behörde gemäß § 113 Abs. 3 VwGO - lediglich dazu berechtigt, die Neuberechnung des Geldbetrages als solche der Behörde zu überlassen (vgl. bereits BVerwGE 87, 288 <297>); notwendige Ermittlungen zu den für die Neuberechnung maßgebenden tatsächlichen Verhältnissen hat das Gericht hingegen selbst vorzunehmen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 419/00 vom 25.02.2003

1. Die im Rahmen des Vermögensrechts von der Landkreisverwaltung beantragte Liegenschafts-vermessung ist nach § 38 Abs. 1 VermG kostenfrei.

2. Zum Verwaltungsverfahren im Rahmen des Vermögensrechts gehört auch die Vermessung als Teil der Ermittlung des Sachverhalts.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 36.98 vom 29.06.1999

Leitsätze:

1. Behauptet der Asylbewerber, auf dem Luftweg eingereist zu sein, alle schriftlichen Unterlagen aber weggegeben zu haben, so führen zwar weder die damit verbundene Selbstbezichtigung einer Verletzung der asylverfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten noch der fehlende urkundliche Nachweis der Luftwegeinreise zum Verlust des Asylrechts; den Asylbewerber trifft insoweit keine Beweisführungspflicht. Das Gericht kann aber bei der Feststellung des Reisewegs die behauptete Weggabe wichtiger Beweismittel wie bei einer Beweisvereitelung zu Lasten des Asylbewerbers würdigen.

2. Bleibt der Einreiseweg unaufklärbar, trägt der Asylbewerber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaats nach Art. 16 a Abs. 2 GG, § 26 a AsylVfG auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein.

Urteil des 9. Senats vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 -

I. VG Bayreuth vom 17.03.1998 - Az.: VG B 6 K 96.31440 -
II. VGH München vom 03.07.1998 - Az.: VGH 27 B 98.31806 -

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 38.98 vom 08.07.1998

Leitsatz:

Ein Verwaltungsgericht darf sich nicht ohne weitere Sachaufklärung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Immissionen (hier: eines Schweinestalls in 60 m Abstand zu Wohnbebauung) auf die Abstandswerte der VDI-Richtlinie 3471 stützen, wenn diese selbst bei Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände und im Nahbereich von unter 100 m für den Regelfall eine Sonderbeurteilung verlangt und wenn weitere Umstände gegen die Anwendbarkeit der Abstandswerte sprechen.

Beschluß des 4. Senats vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 38.98 -

I. VG Köln vom 14.11.1995 - Az.: VG 2 K 7379/94 -
II. OVG Münster vom 19.12.1997 - Az.: OVG 7 A 258/96 -

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