JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sachantrag
| Rechtsgebiete: | VersG, StGB, GG |
| Schlagworte: | Versammlungsverbot, Wunsiedel, Rudolf Heß, Störung des öffentlichen Friedens |
| Stichwort: | Sachantrag |
| Leitsatz: | 1. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 130 Abs. 4 StGB. 2. Das Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel 2005 war rechtmäßig, da eine Störung des öffentlichen Friedens im Sinne des § 130 Abs. 4 StGB konkret drohte. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 06.1894 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AktG, MitbestG, PublG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland |
| Stichwort: | Sachantrag |
| Leitsatz: | Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 26/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TzBfG, ZPO |
| Schlagworte: | Teilzeitlehrkraft, Verlängerung der Arbeitszeit |
| Stichwort: | Sachantrag |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitgeber kann erhöhten Arbeitskräftebedarf durch Verlängerung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer decken. 2. Bei der Auswahl, welcher Teilzeitkraft er zu diesem Zweck eine Vertragsänderung anbietet, ist der Arbeitgeber frei. 3. Der Arbeitgeber wird durch § 9 TzBfG nicht verpflichtet, das gestiegene Arbeitszeitvolumen anteilig auf alle interessierten Teilzeitbeschäftigten zu verteilen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 575/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ZPO, PersVG Brandenburg |
| Schlagworte: | Fehlende Antragstellung, Säumnis, Konkurrentenklage |
| Stichwort: | Sachantrag |
| Leitsatz: | 1. Ergibt sich der Wille des Prozessvertreters des (Rechtsmittel-) Beklagten zur Abwehr des Sachantrags des (Rechtsmittel-) Klägers aus seinem Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, so liegt keine Säumnis des (Rechtsmittel-) Beklagten vor, wenn dessen Prozessbevollmächtigter erklärt, er trete nunmehr nicht mehr für den (Rechtsmittel-) Beklagten auf. 2. Das (Rechtsmittel-) Gericht darf in einem solchen Falle auch dann durch kontradiktorisches Urteil zu Gunsten des (Rechtsmittel-) Klägers entscheiden, wenn dieser nur den Erlass eines Versäumnisurteils gegen den (Rechtsmittel-) Beklagten beantragt hatte. 3. Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. Der öffentliche Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, stets alle Stellen auszuschreiben und nach den Kriterien der Bestenauswahl zu besetzen. Vielmehr ist der Arbeitgeber frei, zwischen Umsetzungen, Versetzungen oder Beförderungen zu wählen. Soweit Beförderungsbewerbungen zugelassen sind, hat eine Auswahl nach den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG stattzufinden. 4. Durch eine Dienstvereinbarung kann das sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende grundrechtsgleiche Recht auf rechtsfehlerfreie Durchführung des Bewerberauswahlverfahrens nicht eingeschränkt werden. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 492/06 | |
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