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Sach- und Rechtslage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 273/07 vom 23.11.2007

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Beitragsobjekt, Beurteilung, Grundstück, Sach- und Rechtslage, Wohngrundstück, übergroßes, Zeitpunkt, maßgeblicher
Stichwort:Sach- und Rechtslage
Leitsatz:1. Für die Beurteilung, welcher Teil der Erdoberfläche (Grundstück) Gegenstand der Beitragserhebung ist, kommt es auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht an. § 6c Abs. 2 LSA-KAG trifft hierzu für übergroße Wohngrundstücke keine Sonderregelung.

2. Grundstück i. S. der Bestimmungen des LSA-KAG ist grundsätzlich das Grundbuchgrundstück.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 273/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 45.06 vom 15.11.2007

Rechtsgebiete:GG, AufenthG, AuslG, VwGO, EMRK Richtlinie 2004/38/EG, Richtlinie 2003/109/EG
Schlagworte:Ausweisung, maßgeblicher Zeitpunkt, Sach- und Rechtslage, Verhältnismäßigkeit, Ist-Ausweisung, Ermessensausweisung, verfahrensbegleitende Kontrollpflicht, nachträgliche Änderungen, Ergänzen von Ermessenserwägungen, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, besonderer Ausweisungsschutz.
Stichwort:Sach- und Rechtslage
Leitsatz:1. Seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich.

2. Ist nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes im Anfechtungsprozess über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers zu entscheiden, der im Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis war und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhielt, kommt ihm besonderer Ausweisungsschutz in entsprechender Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zugute.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 45.06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LC 56/05 vom 11.01.2006

Rechtsgebiete:BGB, Satzung der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, VersWerkG-RA, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Analogie, Auflage, Befristung, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Heilbehandlung, Klageantrag, Klagerücknahme , teilweise, Mitwirkungspflicht, Mitwirkungsverpflichtung, Nebenbestimmung, Obliegenheit, Rechtsanwaltsversorgung, Sach- und Rechtslage, Treu und Glauben, Versorgung, berufsständische, Versorgungswerk, berufsständisch, Zeitpunkt, maßgeblicher, Übergangsregelung
Stichwort:Sach- und Rechtslage
Leitsatz:Nach der Satzung für das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist ein berufsunfähiges Mitglied bislang nicht verpflichtet, sich Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Berufsfähigkeit zu unterziehen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 56/05

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 858/01 vom 26.11.2003

Rechtsgebiete:VwGO, SchwbG, ThürKO, ThürGemHV
Schlagworte:Kündigung, Zustimmung, Rechtmäßigkeitskontrolle, Sach- und Rechtslage, Verfahren, Anhörung, Stellungnahme, Personalvertretung, Ermessen, Interessenabwägung, Sozialwidrigkeit, Zumutbarkeit, Stellenplan, Wegfallvermerk, Verwaltungsorganisation, Organisationsermessen
Stichwort:Sach- und Rechtslage
Leitsatz:1. Die Rechtmäßigkeit der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten beurteilt sich auf der Grundlage des historischen Sachverhalts, der der Kündigung zugrunde liegen soll. Dies schließt es aus, Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen, die erst nach der Kündigung eingetreten sind und damit nicht zum Kündigungssachverhalt gehören (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 5 B 114.89 - ZfSH/SGB 1991, 311). Demgegenüber ist in rechtlicher Hinsicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen.

2. In die behördliche Ermessensentscheidung zur Kündigung sind nur solche Tatsachen einzustellen, deren Ermittlung erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des Schwerbehinderten gegeneinander abwägen zu können (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 = DVBl. 1992, 1490).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 858/01


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