1. Das Wort "Extra" in einem Zeichen, mit dem Fruchtaufstriche gekennzeichnet sind, lässt den Verkehr nicht annehmen, es handele sich um eine Konfitüre Extra im Sinne der Konfitürenverordnung.
2. Es ist auch sonst nicht als Qualitätshinweis zu verstehen, wenn weitere Anhaltspunkte fehlen, auf welche Eigenschaften sich das Wort "Extra" beziehen soll.