JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rundschreiben
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, privat, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Rundschreiben |
| Leitsatz: | Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 18.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Rundschreiben |
| Leitsatz: | Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 17.07 | |
| Rechtsgebiete: | POG, LGebG, BesGebV, AllgGebV, VwGO |
| Schlagworte: | Abgabe, Besonderes Gebührenverzeichnis, Einsatz, elektronische Signatur, elektronischer Rechtsverkehr, Ermessen, Erstattungsanspruch, Fahrtkosten, fortgeschrittene Signatur, Führerschein, Gebühr, Gebührenrecht, Kosten, Maßnahme, Ministerium der Finanzen, Pauschsatz, Personalkosten, Polizei, Polizeieinsatz, Polizeikosten, Polizeikostenrecht, Polizeirecht, qualifizierte Signatur, Rundschreiben, Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, Sachkosten, Sicherstellung, Signatur, Stundensatz, Verwaltungskosten, Wiedereinsetzung |
| Stichwort: | Rundschreiben |
| Leitsatz: | War ein im elektronischen Rechtsverkehr übermittelter Antrag auf Zulassung der Berufung lediglich mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen, kann die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen. Nach lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei nur Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit einer Sicherstellung nach § 22 POG als solcher entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen. Kosten, die durch die verwaltungstechnische Abwicklung einer Sicherstellung anfallen, sind nicht erstattungsfähig (Fortführung von OVG RP, Urteil vom 25. August 2005 - 12 A 10678/05.OVG -, ESOVGRP). Bei der Bemessung der Gebührenhöhe im Rahmen der lfd. Nr. 14.3 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis dürfen die Pauschsätze für die Ermittlung des Verwaltungsaufwands nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2003 (MinBl. S. 539) berücksichtigt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11548/06.OVG | |
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