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Rundfunkstaatsvertrag

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 1565/09 vom 15.07.2009

Der Begriff der Werbung in §§ 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV umfasst auch das Sponsoring.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV ermächtigt auch zum Erlass eines Werbeverbotes für unerlaubte Sportwetten gegenüber einem Veranstalter von Sportereignissen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 BV 08.254 vom 07.07.2009

Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zusammenhang mit einer medienaufsichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Erledigung des Übernahmevorhabens.

BGH – Urteil, VI ZR 196/08 vom 23.06.2009

Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.2922 vom 19.05.2009

1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10327/08.OVG vom 17.12.2008

1. Irreführende Schleichwerbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 6 Rundfunkstaatsvertrag liegt bereits dann vor, wenn die Verquickung des Programms mit der Darstellung von Waren, Marken etc. in werblicher Absicht wegen ihrer vermeidbaren Werbewirkung den Trennungsgrundsatz unterläuft. Der täuschende Charakter liegt hierbei darin begründet, dass Werbung zum Inhalt des Programms gemacht wird, ohne als solche gekennzeichnet zu sein.

2. Den Vorgaben des Schleichwerbungsverbots kann sich der Rundfunkveranstalter nicht dadurch entziehen, dass er Dritte in die Gestaltung seines Programms einbindet. Er muss sich deren Handlungen zurechnen lassen. Etwas anderes gilt nur, sofern er auf den Inhalt der Sendung keinen Einfluss nehmen kann, weil diese in völliger Unabhängigkeit von ihm erstellt wurde.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1056/06 vom 19.11.2008

Besteht lediglich eine mittelbare Beteiligung eines Presseunternehmens an einem Mitglied der antragstellenden Anbietergemeinschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürLMG, wird letzterem die Stellung des Presseunternehmens auf dem maßgeblichen Zeitungsmarkt nicht zugerechnet.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10957/08.OVG vom 03.11.2008

Dauerwerbesendungen im Fernsehen sind gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 RStV mit einem Begriff zu kennzeichnen, der den Werbecharakter leicht und unmissverständlich erkennbar macht. Diesen Anforderungen genügt die Bezeichnung als "(Dauer-)Werbesendung", nicht aber diejenige als "Promotion".

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 29 W 1211/08 vom 22.04.2008

1. Die Vorschriften in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sind Marktverhaltensregelungen i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Eine einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere die Möglichkeit besonders hoher Gewinne, herausstellende Werbung steht im Widerspruch zu den Vorgaben aus § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV und ist gemäß § 4 Nr. 11, § 3 UWG unlauter.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 ME 241/07 vom 06.12.2007

Enthält eine Webseite Verlinkungen zu Webseiten mit jugendgefährdenden Inhalten (hier: Pornografie), hat der Anbieter durch ein zuverlässiges Altersverifikationssystem zu gewährleisten, dass ausschließlich Erwachsene Zugang zu diesen Inhalten erhalten.

Zu den Anforderungen, die an ein Altersverifikationssystem zu richten sind.

Zur Verhältnismäßigkeit einer medienaufsichtsrechtlichen Untersagungsverfügung.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 7 Sa 1255/06 vom 21.09.2007

Die Parteien streiten über Kündigungen der Beklagten gegenüber dem Kläger wegen dessen Beteiligung als Filmproduzent an Product- u. Themenplacementaktivitäten, an denen auch der Geschäftsführer der Beklagten beteiligt war. Eine weitere Kündigung erhielt der Kläger, weil er sein Dienstfahrzeug und weitere Gegenstände - jeweils mit Recht zur Privatnutzung - nach Erhalt der Kündigung nicht an die Beklagte herausgab. Schließlich macht die Beklagte geltend, der Kläger sei leitender Angestellter im Sinne von § 14 Abs. 2 KSchG und beantragt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ihre Berufung blieb erfolglos.

BVERFG – Urteil, 1 BvR 830/06 vom 02.05.2007

1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.

2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

BVERFG – Urteil, 1 BvR 809/06 vom 02.05.2007

1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.

2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

BVERFG – Urteil, 1 BvR 2270/05 vom 02.05.2007

1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.

2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 BV 06.764 vom 29.01.2007

1. Der in Art. 4 Abs. 2 Nr. 3 BayRG normierte Anspruch der anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf eigene Sendezeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist durch das seit 1991 geltende Verbot religiöser oder weltanschaulicher Werbung (§ 7 Abs. 8 Satz 1 RStV) nicht entfallen.

2. Der Anspruch auf Einräumung "angemessener" Sendezeiten bemisst sich nach der gesellschaftlichen Bedeutung der einzelnen Vereinigungen, wobei der aktuelle Mitgliederbestand die vorrangige Bezugsgröße darstellt. Bei der zeitlichen Platzierung der Beiträge innerhalb des Programms muss dem allgemeinen Charakter einer Wortsendung und den objektiven Bedürfnissen des Sendeberechtigten hinreichend Rechnung getragen werden.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 CS 06.2495 vom 09.01.2007

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst darf wegen des Ausschlusses rechtsaufsichtlicher Maßnahmen in "Programmangelegenheiten" (Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F.) die Bayerische Landeszentrale für neue Medien nicht anweisen, Werbung für Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 BV 05.1826 vom 23.02.2006

1. Die Vorschrift des Art. 33 Abs. 2 Satz 2 BayMG, wonach die Betreiber größerer Kabelanlagen auf Anforderung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien einen Fernsehkanal unentgeltlich für Aus- und Fortbildungsangebote sowie für lokale oder regionale Programmangebote zur Verfügung zu stellen haben, steht mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Einklang und verstößt auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Eigentumsgarantie oder das Grundrecht der Berufsfreiheit.

2. Die unentgeltliche Zur-Verfügung-Stellung eines Fernsehkanals kann vom Betreiber einer Kabelanlage nur verlangt werden, soweit der Kanal für Zwecke der Aus- und Fortbildung oder für lokale oder regionale Angebote tatsächlich genutzt wird; eine nur "vorrangige" oder überwiegende Nutzung für derartige Zwecke reicht nicht aus.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4412/05 vom 16.02.2006

Zur Nichtigkeit eines getarnter Werbung in einem Kinofilm dienenden Product Placement-Vertrags nach § 134 BGB i.V.m. § 1 UWG a.F. sowie zu dessen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 14.05 vom 10.11.2005

Der Personalrat des WDR ist für die Ortskräfte beim ARD-Studio Brüssel zuständig.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 16.04 vom 21.09.2005

1. Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) enthält kein Gebot, den Rundfunkbegriff in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ebenso auszulegen wie denjenigen in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

2. Es verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht, dass für das Bereithalten eines Gerätes zum Empfang von "Ladenfunk" keine Gebühr erhoben wird.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 85/05 vom 29.07.2005

Wird im Programmteil eines lokalen Rundfunksenders ein Interview mit einem Unternehmensinhaber über dessen Unternehmen als redaktioneller Beitrag ausgestrahlt, so kann eine unzulässige "Schleichwerbung" gegeben sein, wenn der Moderator am Anfang und am Ende des Interviews das Unternehmen werbemäßig anpreist und er ausdrücklich zum Besuch des Unternehmens auffordert.

OLG-MUENCHEN – Urteil, U (K) 1834/05 vom 28.07.2005

Zur Frage eines Kontrahierungszwangs bezüglich der Teilnahme an mit Gewinnmöglichkeiten verbundenen Quizsendungen, die ein Privatfernsehsender veranstaltet.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10203/05.OVG vom 18.07.2005

Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG -).

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 3236/04 vom 20.01.2005

1. Das Anerbieten von Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen stellt eine sittenwidrige Handlung dar.

2. Besteht der begründete Verdacht des Anerbietens von Schleichwerbung im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen, so kann die Handlung zur Aufklärung dieses Verdachts im Rahmen einer zulässigen journalistischen verdeckten Recherche keine Unterlassungsansprüche bzw. Folgeansprüche des Anbieters begründen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2987/04 vom 12.01.2005

Für die Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person des Privatrechts sowie diesen gleichgestellten teilrechtsfähigen Personenmehrheiten (hier: GmbH & Co. KG) ist auf die Personen abzustellen, die maßgeblichen Einfluss auf den Veranstalter ausüben.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11402/04.OVG vom 04.11.2004

Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit.

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 1 B 271/04 vom 14.09.2004

Eine Verteilung von Sendezeiten durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt an politische Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung vor einer Landtagswahl in der Weise, dass eine im Landtag in Fraktionsstärke vertretene Partei weniger Sendezeit erhält als nicht im Landtag vertretene Parteien, kann gegen den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien verstoßen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 4 A 772/98 vom 13.09.2004

Zur Rundfunkeigenschaft von sog. Ladenfunk.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4872/03 vom 22.01.2004

Zu Unterlassungsansprüchen im Zusammenhang mit einer verdeckten journalistischen Recherche wegen des Verdachts von Schleichwerbung.

EUGH – Urteil, C-245/01 vom 23.10.2003

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Filme, die für das Fernsehen produziert worden sind und nach ihrer Konzeption Pausen für die Einfügung von Werbespots vorsehen, fallen unter den Begriff Fernsehfilme" in Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 89/552 über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der Fassung der Richtlinie 97/36.

Sie genießen daher den in dieser Bestimmung für audiovisuelle Werke vorgesehenen verstärkten Schutz in Bezug auf die Häufigkeit von Werbeunterbrechungen.

( vgl. Randnrn. 51, 55, 74, Tenor 1 )

2. Die Verbindungen, die zwischen Filmen bestehen müssen, damit diese unter die in Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 89/552 vorgesehene Ausnahme für Reihen" hinsichtlich des verstärkten Schutzes in Bezug auf die Häufigkeit von Werbeunterbrechungen fallen können, müssen sich aus dem Inhalt der betreffenden Filme ergeben, wie z. B. der Fortentwicklung einer Handlung von einer Sendung zur anderen oder dem Wiederkehren einer oder mehrerer Personen in den einzelnen Sendungen.

Verbindungen formaler Art wie derselbe Sendeplatz, eine Ausstrahlung unter demselben Titel oder Thema oder eine Moderation vor oder nach den Sendungen genügen nicht für die Definition des Begriffes Reihen".

( vgl. Randnrn. 103-104, 108, Tenor 2 )

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 67/02 vom 12.06.2003

Ein privater Hörfunksender hat gegen die Veranstalterin der Bundesliga-Spiele und die jeweiligen Bundesligavereine keinen Rechtsanspruch auf kostenlose Kurzberichterstattung aus den Fußballstadien.

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