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Rundfunkgerät/Eignung zum Rundfunkempfang

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 699/02 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkteilnehmer, Rundfunkgerät/Bereithalten, Rundfunkgerät/Eignung zum Rundfunkempfang, Händlergebühr, Discounter
Stichwort:Rundfunkgerät/Eignung zum Rundfunkempfang
Leitsatz:Die von einem Lebensmitteldiscounter bei Sonderaktionen originalverpackt zum Kauf angebotenen Rundfunkempfangsgeräte werden im Sinne von §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 3 RGebStV zu Prüf- und Vorführzwecken zum Empfang bereitgehalten, wenn sie den Rundfunkempfang ohne besonderen (zusätzlichen) technischen Aufwand ermöglichen. Es kommt nicht darauf an, ob die Geräte nach dem Willen des Unternehmens im Rahmen der Verkaufsveranstaltung in Betrieb gesetzt werden und Programme empfangen sollen oder dürfen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 699/02




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