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Rundfunkgebührenpflicht

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 507/09 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, SGB II, ZPO
Schlagworte:Befreiung, Rundfunkgebührenpflicht, Besondere Härte, Pfändung, Unterhaltspflicht
Stichwort:Rundfunkgebührenpflicht
Leitsatz:Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag nach § 24 SGB II kann auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der Zuschlag wegen einer von seinen unterhaltberechtigten Kindern veranlassten Pfändung nicht an ihn selbst, sondern an die Kinder ausbezahlt wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 507/09



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.2922 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Rundfunkgebührenpflicht, internetfähiger PC, Rundfunkempfangsgerät, nicht zeitversetztes Hör- und Sichtbarmachen, rechtsstaatlicher Bestimmtheitsgrundsatz, Gebührenmoratorium, verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff, Bereithalten zum Empfang, gebührenrechtliche Gleichbehandlung, mittelbarer Eingriff in die Informationsfreiheit, Verhältnismäßigkeit des Eingriffs, Realisierbarkeit einer gesetzlichen Registrierungspflicht, Umsetzung eines alternativen Finanzierungskonzepts, Zumutbarkeit einer Gebührenpflicht für "aufgedrängte" Empfangsmöglichkeit, Befreiung für "neuartige" Empfangsgeräte nur bei eigenem Erstgerät
Stichwort:Rundfunkgebührenpflicht
Leitsatz:1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 08.2922

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LB 188/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Befreiung, Befreiungstatbestand, Einkommensschwäche, Härtefall, Leistungsbescheid, Rundfunkgebührenpflicht
Stichwort:Rundfunkgebührenpflicht
Leitsatz:1. Die bloße Einkommensschwäche als solche führt im Gegensatz zum früheren Recht nicht mehr zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV.

2. Eine Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV wegen eines besonderen Härtefalls ist von vornherein in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von den Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt.

3. Die vom Gesetzgeber gewollte Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit in § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV kann nicht dadurch umgangen werden, dass einkommensschwache Personen, die keine Ausbildungsförderung erhalten, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, nach § 6 Abs. 3 RGebStV von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LB 188/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 422/08 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, VwGO
Schlagworte:Entscheidung, gebundene, Erlass, Erlass : Widerspruchsbescheid, Rechtsschutzbedürfnis, Rundfunkgebührenpflicht, Widerspruchsbescheid
Stichwort:Rundfunkgebührenpflicht
Leitsatz:Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides bei einer gebundenen Entscheidung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 422/08


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