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Rundfunkempfangsgerät

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.2922 vom 19.05.2009

1. Wer einen Rechner mit Internetanschluss ("internetfähigen PC") besitzt, hält im Sinne von § 1 Abs. 2 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und ist daher nach § 2 Abs. 2 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

2. Die generelle Einbeziehung internetfähiger PCs in die Rundfunkgebührenpflicht begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10959/08.OVG vom 12.03.2009

1. Ein Rechner (Personal Computer - PC - ) mit Internetzugang ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

2. Ein Rechtsanwalt, der einen Rechner mit Internetzugang in seiner Kanzlei einsetzt, hält ein Rundfunkempfangsgerät jedenfalls dann zum Empfang bereit, wenn er kein anderes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.

3. Die Rundfunkgebührenpflicht für das Bereithalten eines solchen Rechners zum Rundfunkempfang begegnet in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 10551/08.OVG vom 17.10.2008

Eine Privatperson hält ihre Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 1 Abs. 2 RGebStV auch dann zum Empfang bereit und muss für sie Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie sich urlaubsbedingt über einen Monat hinaus nicht in ihrer Wohnung aufhält (hier: Reise nach Alaska und Kanada).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 611/07 vom 09.05.2008

Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV ist nicht erfüllt, wenn ein Unternehmen Rundfunkempfangsgeräte von vornherein bestimmungsgemäß nur zum Verkauf bereithält und die Konzeption des Verkaufs dahin geht, die Geräte nicht vorzuführen, also in der Verkaufsstelle vor dem Verkauf den Empfang von Rundfunksendungen nicht zu ermöglichen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11107/07.OVG vom 05.05.2008

Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Autoradios als Zweitgerät (hier: Abgrenzung einer Nebenerwerbstätigkeit von einer Liebhaberei; im Anschluss an das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11058/07.OVG vom 29.01.2008

1. Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels rechtfertigt grundsätzlich die Heranziehung zu einer Rundfunkgebühr als Kraftfahrzeughalter.

2. Allein das Vorhalten eines roten Kennzeichens begründet keine Rundfunkgebührenpflicht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10913/07.OVG vom 13.12.2007

Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Autoradios als Zweitgerät.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10471/07.OVG vom 17.08.2007

Zur Frage, wann mehrere Lautsprecher eine einheitliche Hörstelle im Sinne des Rundfunkgebührenrechts bilden (hier: Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10203/05.OVG vom 18.07.2005

Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG -).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11402/04.OVG vom 04.11.2004

Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 B 10630/04.OVG vom 14.05.2004

Autoradios in Vorführwagen werden nicht von dem sog. Händlerprivileg des § 5 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag erfasst; sie sind rundfunkgebührenpflichtig.

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