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Rundfunk-Urteil

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Urteil, 1 BvR 830/06 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Rundfunk-Urteil
Leitsatz:1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.

2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: BVERFG - Urteil, 1 BvR 830/06



BVERFG – Urteil, 1 BvR 809/06 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Rundfunk-Urteil
Leitsatz:1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.

2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: BVERFG - Urteil, 1 BvR 809/06

BVERFG – Urteil, 1 BvR 2270/05 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Rundfunk-Urteil
Leitsatz:1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.

2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.

3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: BVERFG - Urteil, 1 BvR 2270/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 10.96 vom 08.10.1997

Rechtsgebiete:GG, RFStV 1991, RFStV 1996, RGebStV 1991, RGebStV 1996, VwGO
Schlagworte:Rundfunkgebühr, Befreiung von der -
Stichwort:Rundfunk-Urteil
Leitsatz:Leitsätze:

Die staatsvertraglich geregelte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkgebühren unter gleichzeitigem Ausschluß der privaten Rundfunkveranstalter von der Gebührenfinanzierung ist auch insoweit mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, wie sie zur Folge hat, daß ein privater Rundfunkveranstalter, der zwecks Beobachtung der Programme anderer Rundfunkveranstalter einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Fernsehgeräte zum Empfang bereithält, deswegen zur Zahlung einer Rundfunkgebühr herangezogen wird.

Urteil des 6. Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 C 10.96

I. VG Magdeburg vom 10.10.1995 - Az.: VG 5 A 202/95
II. OVG Magdeburg vom 31.05.1996 - Az.: OVG 2 L 325/95
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 10.96


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