JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rumänien
| Rechtsgebiete: | ZRBG, WGSVG, FRG, SVOstgebieteEV, SGB I, SGB IV, SGB VI, BEG, GG, SozSichAbk ISR |
| Schlagworte: | Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - Ghetto Moghilev - Transnistrien - Rumänien - Zahlbarmachung von Ghettorente - Wahrunterstellung - Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Rumänien |
| Leitsatz: | 1. Das ZRBG enthält eine spezifische, abschließende Sonderregelung der rentenversicherungsrechtlichen Entschädigung für alle Verfolgte, die sich im Herrschaftsbereich des NS-Staates zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten und dort aus eigenem Willensentschluss eine Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt haben, soweit deren "Ghetto-Beschäftigungszeiten" nicht schon durch heutige Leistungen im Wohnsitzstaat (Deutschland oder Ausland) ausgeglichen werden. 2. Zum Anwendungsbereich und zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des ZRBG. 3. Zur Zulässigkeit von Wahrunterstellungen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 R 29/06 R | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Abschiebung, Flughafen, Rumänien, Transitraum |
| Stichwort: | Rumänien |
| Leitsatz: | Es ist einem staatenlosen in Deutschland geborenen und aufgewachsenen zwölfjährigen Kind ehemals rumänischer Eltern nicht zuzumuten, vor Entscheidung über die Hauptsache mit der Folge abgeschoben zu werden, dass es sich über einen längeren Zeitraum in dem Transitraum des Flughafens Bukarest-Otopeni aufhalten muss. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 518/04 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EUVisaVO, SDÜ |
| Schlagworte: | Eheschließung, Einreise, Rumänien, Visum |
| Stichwort: | Rumänien |
| Leitsatz: | 1. Rumänische Staatsangehörige gehören nicht zu der Gruppe der Positivstaater, die nach deutschem Recht ohne Visum als Besucher einreisen und sich bis zu drei Monaten in Deutschland aufhalten dürfen, ihnen ist aber kraft Gemeinschaftsrechts sowohl das Überschreiten der EU-Außengrenzen (ausgenommen im Vereinigten Königreich und Irland) für einen kurzfristigen Aufenthalt als auch der anschließende Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schengen-Vertragsstaaten bis zur Dauer von drei Monaten innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Einreise erlaubt. 2. Es spricht sehr viel dafür, dass eine bereits bei der Einreise bestehende Absicht des Drittstaatsangehörigen, den Aufenthalt über die danach vorgesehene visumfreie Dauer hinaus auszudehnen (z.B. Beispiel nach der Eheschließung mit einem Unionsbürger), der gemeinschaftsrechtlichen Visumfreiheit für Kurzaufenthalte anders als nach deutschem Recht entgegensteht mit der Folge, dass sich die Einreise als rechtswidrig darstellt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 2339/03 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, RumStAG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsbefugnis, Beseitigung Abschiebungshindernis, Zumutbarkeit, Wiedereinbürgerung, Repatriierung, Rumänien, Treueid |
| Stichwort: | Rumänien |
| Leitsatz: | Auch nach der am 14.03.2000 in Kraft getretenen Änderung der Vorschriften über die Einbürgerung im rumänischen Staatsangehörigkeitsgesetz ist es ehemaligen Rumänen, die diese Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes in Deutschland freiwillig abgelegt haben, nicht grundsätzlich unzumutbar i.S.d. § 30 Abs. 4 AuslG, zur Beseitigung eines bestehenden Abschiebungshindernis ihre Wiedereinbürgerung in den rumänischen Staatsverband zu beantragen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 790/01 | |
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