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LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 547/07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, ZPO
Schlagworte:Ruhestandsversetzung
Stichwort:Ruhestandsversetzung
Leitsatz:Eine arbeitsvertragliche Regelung über die einseitige Befugnis des Arbeitgebers zur Versetzung des Arbeitnehmers in den (einstweiligen) Ruhestand ist wegen Umgehung zwingender, einer Parteivereinbarung nicht zugänglicher, Kündigungsschutzvorschriften nichtig; eine nichtige "Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand " kann nicht als (außerordentliche oder auch ordentliche) Kündigung ausgelegt oder in eine solche gemäß § 140 BGB umgedeutet werden.

Zur Verwirkung des Rechtes auf gerichtliche Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Ruhestandsversetzung.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 547/07




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