JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Ruhestand
| Rechtsgebiete: | LSA-BG |
| Schlagworte: | Beamter, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Prüfungsumfang, Ruhestand, Untersuchung, amtsärztliche, Versetzung, Zweifel |
| Stichwort: | Ruhestand |
| Leitsatz: | 1. Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA i. V. m. §§ 45b, 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA, wenn der Beamte bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde (Fortführung von OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris). 2. Ein Beamter ist nach wie vor verpflichtet, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines Gesundheitszustandes mitzuwirken, auch wenn er bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beamte selbst mit der Behauptung seiner Dienstfähigkeit um seine aktive dienstliche Verwendung nachsucht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 164/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WRV, VwGO |
| Schlagworte: | Verwaltungsrechtsweg, Kirchen, Religionsgemeinschaften, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Justizgewährleistung, Justizgewähr, Dienstrecht, Pfarrerbesoldung, Besoldung, Versorgung, Versorgungsbezüge, Ruhestand, Ruhegehalt, Ruhegehaltfähigkeit, Besoldungsgruppe, Zulage, Willkürverbot, Gleichheitsgrundsatz, Rückwirkungsverbot |
| Stichwort: | Ruhestand |
| Leitsatz: | Gegenüber Maßnahmen von Kirchen und Religionsgemeinschaften auf dem Gebiet des kirchlichen Dienstrechts ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit dem staatlichen Justizgewährleistungsanspruch der Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten gegeben. Lediglich der Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht beschränkt (im Anschluss an BGHZ 154, 306). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10495/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AltZertG, EStG, SGB II, SGB VIII, VVG, ZPO |
| Schlagworte: | Altersgrenze, Altersrente, Alterssicherung, Altersversorgung, Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge, Altersvorsorgevertrag, angemessen, angemessene Alterssicherung, Angemessenheit, Aufwendung, Dauerleistung, Einkommen, Eintritt, Eintritt in den Ruhestand, Erstattung, fällig, Fälligkeit, gesetzlich, Jugendhilfe, Kapital, kapitalbildend, Kapitallebensversicherung, Lebensjahr, lebenslang, Lebensversicherung, monatlich, privat, Regelaltersrente, Rente, rentengleich, Rentenversicherung, Riesterrente, Ruhestand, unbestimmter Rechtsbegriff, Vereinbarung, Vermögen, Vermögensbildung, Versicherungssumme, Vertrag, vertraglich, verwertbar, verwerten, Verwertung, Verwertungsausschluss, Vollendung, zertifiziert, Zweck, Zweckbindung |
| Stichwort: | Ruhestand |
| Leitsatz: | 1) Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angemessenen Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nicht von vorneherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist. 2) Vom Eintritt in den Ruhestand kann bei Frauen wie Männern frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgegangen werden, sofern nicht im konkreten Einzelfall kraft Gesetzes, tarifvertraglich oder aufgrund objektiver persönlicher Umstände ausnahmsweise etwas anderes gilt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10142/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AGG, BG LSA, GO LSA, Verf LSA, Richtlinie 2000/78/EG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Anhörung, Hinausschieben, Interesse, dienstliches, Passivlegitimation, Prüfungsumfang, gerichtlicher, Ruhestand |
| Stichwort: | Ruhestand |
| Leitsatz: | 1. Offen bleibt, ob § 41 Abs. 2 BG LSA dem Beamten ein subjektives öffentliches Recht gewährt und damit die Antragsbefugnis zu bejahen ist. 2. Zur Passivlegitimation eines angegangenen Ministeriums. 3. Zu den Voraussetzungen des Hinausschiebens des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA. 4. Zum Inhalt des "dienstlichen Interesses" im Sinne von § 41 Abs. 2 BG LSA. 5. Zum gerichtlichen Überprüfungsumfang einer ablehnenden Entscheidung über das Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA. 6. Nach Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand ist ein Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand rechtlich unmöglich. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 17/08 | |
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