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Ruhendes Arbeitsverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 592/05 vom 14.06.2006

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:GmbH-Geschäftsführer, Ruhendes Arbeitsverhältnis
Stichwort:Ruhendes Arbeitsverhältnis
Leitsatz:In dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, für die zumindest deutliche Anhaltspunkte vorliegen müssen.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 592/05



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 494/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:ruhendes Arbeitsverhältnis, Geschäftsführervertrag, Schriftform
Stichwort:Ruhendes Arbeitsverhältnis
Leitsatz:1. Im Zweifel liegt im Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages durch einen leitenden Angestellten die konkludente Aufhebung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses.

2. Zur Wahrung der Schriftform.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 494/05

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 906/04 vom 17.01.2005

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Zusammenrechnung von Vordienstzeiten, ruhendes Arbeitsverhältnis
Stichwort:Ruhendes Arbeitsverhältnis
Leitsatz:Ein Kläger kann das Vorliegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und damit dessen ununterbrochenen Bestand auch durch Indizien darlegen. Dies setzt voraus, dass der Schluss auf die Haupttatsache zwingend ist. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Klägers.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 906/04

BAG – Urteil, 2 AZR 207/99 vom 08.06.2000

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Schlagworte:GmbH-Geschäftsführer, ruhendes Arbeitsverhältnis
Stichwort:Ruhendes Arbeitsverhältnis
Leitsatz:Leitsätze:

Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt (Ausgliederung einer Bauträger-GmbH aus einem Architekturbüro), so wird im Zweifel mit Abschluß des Geschäftsführerdienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben (teilweise Korrektur der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81).

Aktenzeichen: 2 AZR 207/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 8. Juni 2000
- 2 AZR 207/99 -

I. Arbeitsgericht
Oldenburg
- 4 Ca 365/97 -
Urteil vom 10. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 13 Sa 633/98 -
Urteil vom 19. Januar 1999
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 207/99


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