JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund Invalidenrentenbezugs über den 30.6.1990 hinaus
| Rechtsgebiete: | AAÜG, EinigVtr, ZAVtIV, ZAVtIVDBest, SozPflVV, SozPflVRV |
| Schlagworte: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, sachliche Voraussetzung, persönlicher Anwendungsbereich, Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund Invalidenrentenbezugs über den 30.6.1990 hinaus |
| Stichwort: | Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund Invalidenrentenbezugs über den 30.6.1990 hinaus |
| Leitsatz: | 1. Ein fiktiver bundesrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage hängt im Bereich der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz ua davon ab, dass am 30.6.1990 eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit ausgeübt wurde (sachliche Voraussetzung). 2. Wurde am 30.6.1990 keine Arbeit verrichtet, ohne dass ein Fortsetzungstatbestand iS des § 3 der Verordnung zur Sozialpflichtversicherung der Arbeiter und Angestellten (SozPflVV) erfüllt war, bestand am 1.8.1991 kein fiktiver Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 3/05 R | |
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