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Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe wegen Sperrzeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 11a AL 177/05 B vom 31.01.2006

Rechtsgebiete:SGG, SGB III
Schlagworte:Berufungssumme - Wert des Beschwerdegegenstandes - Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe wegen Sperrzeit - Nichtberücksichtigung der Folgewirkungen der Sperrzeit
Stichwort:Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe wegen Sperrzeit
Leitsatz:Bei Anfechtung eines Bescheides, wonach der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit ruht und für diesen Zeitraum die Leistungsbewilligung aufgehoben sowie die bezogene Leistung zurückgefordert wird, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstandes iS des § 144 Abs 1 SGG ausschließlich nach der Höhe des streitigen Geldbetrages; sonstige denkbare Folgewirkungen der Sperrzeit bleiben außer Ansatz (Fortführung von BSG vom 6.2.1997 - 14/10 BKg 14/96 = SozR 3-1500 § 144 Nr 11 und BSG vom 5.6.1997 - 7 RAr 22/96 = SozR 3-1500 § 144 Nr 12).
Volltext: BSG - Beschluss, B 11a AL 177/05 B




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