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Ruhen der Versorgungsbezüge

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 39.03 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG
Schlagworte:Alimentationsgrundsatz, Anrechnung von Erwerbseinkommen, Ruhen der Versorgungsbezüge, Ruhestandsbeamter, Vorteilsausgleich, Wegfall der Dienstleistungspflicht
Stichwort:Ruhen der Versorgungsbezüge
Leitsatz:Die Übergangsregelung des § 69 a Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ist mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar.

Die Regelungen des § 53 BeamtVG sind unter dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs mit dem Alimentationsgrundsatz vereinbar, soweit sie die Anrechnung von Einkünften auf die Versorgungsbezüge vorschreiben, die vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 39.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 53.02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:BeamtVG, BwBAnpG
Schlagworte:Ruhen der Versorgungsbezüge, obere und untere Bemessungsgrundlage, keine Einbeziehung der Erhöhung nach § 2 Abs. 1 BwBAnpG in die unberücksichtigt zu lassenden Erhöhungstatbestände ab 1998
Stichwort:Ruhen der Versorgungsbezüge
Leitsatz:Die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach § 2 Abs. 1 des Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetzes gehörte ab 1998 nicht mehr zu den Erhöhungstatbeständen, die sich bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen nach § 53 a BeamtVG a.F. auszuwirken vermochten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 53.02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 979/00 vom 16.12.2002

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG F. 1994, Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz
Schlagworte:Beamtenversorgung, Ruhen der Versorgungsbezüge, befreiende Lebensversicherung, Anrechnung einer Lebensversicherung, Versorgungs-Tarifvertrag
Stichwort:Ruhen der Versorgungsbezüge
Leitsatz:Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung sind nur dann Renten im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG F. 1994, wenn der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe zu der betreffenden Lebensversicherung geleistet hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 979/00


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