JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Ruhegeldanpassung
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Ruhegeldanpassung, Leistungsordnung Bochumer Verband, reallohnbezogene Obergrenze |
| Stichwort: | Ruhegeldanpassung |
| Leitsatz: | Eine Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG kann im Konditionenkartell des Bochumer Verbandes hinsichtlich der reallohnbezogenen Obergrenze allenfalls getrennt nach Branchen getroffen werden, nicht aber branchenübergreifend. Deshalb ist die branchenübergreifend für die "übrigen Mitgliedsunternehmen" (im Gegensatz zu den "Unternehmen des Bergbaus") getroffene Anpassungsentscheidung von 4 %, die unter der Preissteigerungsrate von 5,6 % für die Zeit vom 01.01.1997 bis zum 31.10.2000 liegt, unbillig und damit unwirksam. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 (3) Sa 525/01 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB, Leistungsordnung A des Essener Verbandes |
| Schlagworte: | Ruhegeldanpassung - Essener Verband |
| Stichwort: | Ruhegeldanpassung |
| Leitsatz: | 1. Der am 1. Januar 1997 in Kraft getretene § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Essener Verbandes hat die Bindungswirkung von Anpassungsbeschlüssen des Vorstandes eingeschränkt und die Versorgungsberechtigten mit nicht insolvenzgesicherten Risiken belastet. Diese Änderung ist unwirksam, weil die für einen solchen Eingriff erforderlichen branchenbezogenen triftigen Änderungsgründe nicht vorgelegen haben. 2. Die am 1. Januar 1997 in Kraft getretene Neufassung der Leistungsordnung A des Essener Verbandes hat die Anpassung der laufenden Betriebsrenten wirksam von der Anpassung der Gruppenbeträge abgekoppelt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 676/99 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB, Satzung d. Bochumer Verbandes, Leistungsordnung d. Bochumer Verbandes in d. seit 22. Dezember 1974 geltenden Fassung, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband |
| Stichwort: | Ruhegeldanpassung |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes 1985 (LO 1985) hat die in der Leistungsordnung 1974 (LO 1974) enthaltenen Regelungen über die Anpassung laufender Ruhegelder wirksam geändert (Bestätigung des Urteil des Senats vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 53 ff.). 2. Auch für die Ruhegeldanpassungen nach § 20 LO 1985 gilt die reallohnbezogene Obergrenze, wobei folgendes zu beachten ist. a) § 20 LO 1985 schreibt eine branchenweite Betrachtung der reallohnbezogenen Obergrenze vor. Dies verstößt nicht gegen § 16 BetrAVG. b) Der Bochumer Verband darf bei der Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze nicht von der Entwicklung des ruhegeldfähigen Einkommens im Sinne des § 3 LO 1985 ausgehen, sondern muß auf den Gesamtverdienst der aktiven Arbeitnehmer abstellen. 3. Der Bochumer Verband darf für Bergbauunternehmen einerseits und die übrigen Mitgliedsunternehmen andererseits unterschiedliche Anpassungssätze beschließen (Fortführung des Urteils vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 46 ff.). Ordnet der Vorstand des Bochumer Verbandes die Mitgliedsunternehmen in einer Aufstellung einer der beiden Branchen zu, so unterliegt auch diese Liste einer gerichtlichen Kontrolle. Die Zuordnung kann nur dann gebilligt werden, wenn der Aufstellung ein sachgerechtes, branchenbezogenes System zugrunde liegt und dieses System bei den betroffenen Unternehmen berücksichtigt wird. 4. Entspricht die Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes nicht billigem Ermessen, so ist sie unverbindlich. Die erforderliche Leistungsbestimmung erfolgt durch Urteil, wenn nicht der Bochumer Verband bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eine neue unternehmensfehlerfreie Anpassungsentscheidung trifft. Hinweise des Senats: Nach der Satzung des Bochumer Verbandes kann der Vorstand über die Anpassungen der laufenden Ruhegelder im schriftlichen Umlaufverfahren entscheiden. Zur rechtlichen Bedeutung der Niederschrift nach § 8 Abs. 10 der Satzung des Bochumer Verbandes. Aktenzeichen: 3 AZR 432/98 Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - I. Arbeitsgericht Oberhausen - 2 Ca 1264/97 - Urteil vom 11. August 1997 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 1613/97 - Urteil vom 13. Februar 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 432/98 | |
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