Ein Arzt, der infolge einer Erkrankung nicht mehr kurativ - mit Patientenkontakt - tätig sein kann, kann Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit beanspruchen, wenn er im Hinblick auf sein Alter und die Lage auf dem relevanten Arbeitsmarkt auch nicht mehr auf nicht-kurative ärztliche Tätigkeiten, etwa in der Verwaltung oder als Gutachter, verwiesen werden kann.