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Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UE 2279/07 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, EG
Schlagworte:Ausbildungszeiten, Quotierung, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Teilzeit, Zurechnungszeiten
Stichwort:Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Leitsatz:Bei der Quotierung der Studien-, Ausbildungs- und Zurechnungszeiten zur Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Teilzeitkräfte handelt es sich um mittelbare Diskriminierung von Frauen, die nicht durch objektive Gesichtspunkte gerechtfertigt ist.

Die Quotierungsvorschriften der §§ 6 Abs. 1 Satz 4, 12 Abs. 5 und 13 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG sind daher insoweit wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht (Art. 141 EG) nicht anzuwenden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UE 2279/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 444/06 vom 28.01.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, BBG, VwVfG
Schlagworte:Rücknahme, Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeiten, Ernennung, Berufung in das Beamtenverhältnis, Funktioneller Zusammenhang, Zeitlicher Zusammenhang, Entlassung, Vertrauensschutz, Jahresfrist
Stichwort:Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Leitsatz:1. Stand ein Beamter nacheinander in mehreren Beamtenverhältnissen, richtet sich die Entscheidung, ob Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können, grundsätzlich nach den Anforderungen des Beamtenverhältnisses, in dem der Beamte in den Ruhestand tritt.

2. Vordienstzeiten können nur dann als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn sie zur erstmaligen Ernennung, d.h. zur Übernahme in das Beamtenverhältnis geführt haben.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 444/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 28.04 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ausbildungszeit als -, auf vorgeschriebene Ausbildung angerechnete Ausbildung, Anrechnung der nach Vollendung des 17. Lebensjahres zugebrachten Ausbildung, teils vor, teils nach Vollendung des 17. Lebensjahres zugebrachte Ausbildung, Anrechnung bei -, Ermessensrichtlinie Nr. 12.1.1. Satz 1 BeamtVwV
Stichwort:Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Leitsatz:Die Ermessensentscheidung des Dienstherrn, eine auf die vorgeschriebene Ausbildung anteilig angerechnete andere Ausbildung, die der Beamte vor der Vollendung seines 17. Lebensjahres begonnen und nach diesem Zeitpunkt beendet hat, nur dann im Umfang ihrer Anrechnung als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen, wenn und soweit die angerechnete Zeitspanne, gemessen vom tatsächlichen Beginn der anderen Ausbildung, in die Zeit nach Vollendung des 17. Lebensjahres fällt, ist rechtmäßig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 28.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 20.04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BBG, BeamtVG, HBG
Schlagworte:Angestelltenverhältnis, Arbeitszeit, Beamtenversorgung, hauptberufliche Beschäftigung, Hauptberuflichkeit, Lehrer, Nebentätigkeit, private Sonderschule, reguläre Arbeitszeit, Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Schuldienst, Teilzeit, Unterbrechung, "unterhälftige" Beschäftigung, Vordienstzeit
Stichwort:Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Leitsatz:Eine vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübte Tätigkeit kann auch dann eine hauptberufliche Tätigkeit sein und damit als ruhegehaltfähige Vordienstzeit berücksichtigt werden, wenn ihr Umfang weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Beamten ausmacht (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 20.04


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