JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Ruhegehaltfähige Dienstzeit
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, EG |
| Schlagworte: | Ausbildungszeiten, Quotierung, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Teilzeit, Zurechnungszeiten |
| Stichwort: | Ruhegehaltfähige Dienstzeit |
| Leitsatz: | Bei der Quotierung der Studien-, Ausbildungs- und Zurechnungszeiten zur Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Teilzeitkräfte handelt es sich um mittelbare Diskriminierung von Frauen, die nicht durch objektive Gesichtspunkte gerechtfertigt ist. Die Quotierungsvorschriften der §§ 6 Abs. 1 Satz 4, 12 Abs. 5 und 13 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG sind daher insoweit wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht (Art. 141 EG) nicht anzuwenden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UE 2279/07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BBG, VwVfG |
| Schlagworte: | Rücknahme, Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeiten, Ernennung, Berufung in das Beamtenverhältnis, Funktioneller Zusammenhang, Zeitlicher Zusammenhang, Entlassung, Vertrauensschutz, Jahresfrist |
| Stichwort: | Ruhegehaltfähige Dienstzeit |
| Leitsatz: | 1. Stand ein Beamter nacheinander in mehreren Beamtenverhältnissen, richtet sich die Entscheidung, ob Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können, grundsätzlich nach den Anforderungen des Beamtenverhältnisses, in dem der Beamte in den Ruhestand tritt. 2. Vordienstzeiten können nur dann als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn sie zur erstmaligen Ernennung, d.h. zur Übernahme in das Beamtenverhältnis geführt haben. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 444/06 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ausbildungszeit als -, auf vorgeschriebene Ausbildung angerechnete Ausbildung, Anrechnung der nach Vollendung des 17. Lebensjahres zugebrachten Ausbildung, teils vor, teils nach Vollendung des 17. Lebensjahres zugebrachte Ausbildung, Anrechnung bei -, Ermessensrichtlinie Nr. 12.1.1. Satz 1 BeamtVwV |
| Stichwort: | Ruhegehaltfähige Dienstzeit |
| Leitsatz: | Die Ermessensentscheidung des Dienstherrn, eine auf die vorgeschriebene Ausbildung anteilig angerechnete andere Ausbildung, die der Beamte vor der Vollendung seines 17. Lebensjahres begonnen und nach diesem Zeitpunkt beendet hat, nur dann im Umfang ihrer Anrechnung als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen, wenn und soweit die angerechnete Zeitspanne, gemessen vom tatsächlichen Beginn der anderen Ausbildung, in die Zeit nach Vollendung des 17. Lebensjahres fällt, ist rechtmäßig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 28.04 | |
| Rechtsgebiete: | BBG, BeamtVG, HBG |
| Schlagworte: | Angestelltenverhältnis, Arbeitszeit, Beamtenversorgung, hauptberufliche Beschäftigung, Hauptberuflichkeit, Lehrer, Nebentätigkeit, private Sonderschule, reguläre Arbeitszeit, Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Schuldienst, Teilzeit, Unterbrechung, "unterhälftige" Beschäftigung, Vordienstzeit |
| Stichwort: | Ruhegehaltfähige Dienstzeit |
| Leitsatz: | Eine vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübte Tätigkeit kann auch dann eine hauptberufliche Tätigkeit sein und damit als ruhegehaltfähige Vordienstzeit berücksichtigt werden, wenn ihr Umfang weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Beamten ausmacht (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 20.04 | |
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