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ruhegehaltfähige

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 47/09 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG, BeamtVÜV, GG, VwGO
Schlagworte:Dienstzeiten, ruhegehaltfähige, Doppelanrechnung, Richter, Ruhegehalt, Verminderung, Versorgung
Stichwort:ruhegehaltfähige
Leitsatz:Die durch § 14 Abs. 3 BeamtVG angeordnete Verminderung des Ruhegehaltes erfolgt auch im Falle einer Doppelanrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten gemäß § 3 BeamtVÜV, ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 47/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 215/04 vom 07.02.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Berufsausbildung, Dienstzeit, ruhegehaltfähige, Schulbildung
Stichwort:ruhegehaltfähige
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 215/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LC 33/07 vom 10.07.2007

Rechtsgebiete:BeamtVG, PostPersRG
Schlagworte:"Nur-Beamter", Ausbildung, vorgeschriebene, Betriebsrente, Dienstzeit, ruhegehaltfähige, Ermessen, Sonderurlaub, Versorgungslücke
Stichwort:ruhegehaltfähige
Leitsatz:Die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung (hier: Betriebsrente nach der VersOPost) steht der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähig im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG nicht entgegen, wenn ein Zusammenhang zwischen der Betriebsrente und den Ausbildungszeiten nicht besteht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LC 33/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 32/07 vom 11.06.2007

Rechtsgebiete:BeamtVG, GG, NGO, VwVfG
Schlagworte:Ausbildung, vorgeschriebene, Ausbildungsverhältnis, öffentlich-rechtliches, Beamtenverhältnis, ununterbrochenes, Dienstzeit, ruhegehaltfähige, Fachkenntnisse, förderliche, Juristenausbildung, einstufige, Vorabentscheidung, Wahlbeamter
Stichwort:ruhegehaltfähige
Leitsatz:1. Die Vorabentscheidung über die Feststellung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten gemäß § 49 Abs. 2 BeamtVG wird gegenstandslos und erledigt sich nach § 43 Abs. 2 VwVfG "auf andere Weise", wenn ein Zeitbeamtenverhältnis als Stadtrat in Niedersachsen beendet worden ist und der Beamte ohne Unterbrechung in ein neues Zeitbeamtenverhältnis als Bürgermeister berufen wird. Dem steht § 66 Abs. 4 BeamtVG nicht entgegen.

2. Das im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen eingegangene öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis rechtfertigt keine versorgungsrechtliche Gleichbehandlung mit den als Beamte auf Widerruf eingestellten Referendaren der zweistufigen Juristenausbildung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 32/07


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