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Rügelose Einlassung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 371/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, StBerG
Schlagworte:Abwicklervergütung, Aufsichtsbehörde, Entbehrlichkeit, Rechtsmittelbelehrung, Rügelose Einlassung, Sachliche Einlassung, Sachbefassung, Selbstverwaltungsangelegenheit, Vorverfahren
Stichwort:Rügelose Einlassung
Leitsatz:Die Durchführung des in § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO angeordneten Vorverfahrens wird nicht dadurch entbehrlich, dass sich die Behörde in der Klageerwiderung hilfsweise auch zur Sache einlässt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 371/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10805/08.OVG vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:GG, DRiG, LRiG, LBG, BRRG, BGB, BVerfGG, LHO, VwGO
Schlagworte:Oberlandesgericht, Präsident, Beförderung, Ernennung, Aufhebung, Zurücknahme, Konkurrentenklage, Konkurrentenstreit, Ämterstabiliät, Bestenauslese, Bewerbungsverfahrensanspruch, Ernennungsurkunde, Aushändigung, effektiver Rechtsschutz, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Ankündigung, Eilantrag, Zwischenregelung, Planstelle, Einweisung, weitere Planstellen, besetzbare Planstellen, Rechtsweg, Erschöpfung, verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, Versetzung, Richter, Unabhängigkeit, gesetzlicher Richter, Gerichtsorganisation, Funktionsstelle, Einmaligkeit, Amt, amtsangemessene Beschäftigung, funktionelles Amt, Spruchkörperbesetzung, Präsidium, Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Sachurteilsvoraussetzung, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, rügelose Einlassung, Schadensersatz, Schadensersatzklage, Rehabilitation, Rehabilitierung, Rehabilitationsinteresse, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Subsidiarität, Amtspflichtverletzung, Amtshaftungsklage, Fürsorgepflicht, Fürsorgepflichtverletzung, Aussichtslosigkeit, Kollegialgericht, Billigung, behördliches Verschulden, Diskriminierung, Auswahlentscheidung
Stichwort:Rügelose Einlassung
Leitsatz:1. Die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers erhobene "echte" Konkurrentenklage ist aus Gründen der Ämterstabilität unzulässig (wie BVerwGE 118, 370).

2. Beim Streit um das bereits vergebene Amt des Präsidenten eines Oberlandesgerichtes verfolgt auch die - hilfsweise - auf eine doppelte Besetzung dieses Amtes gerichtete Klage ein rechtlich unmögliches Ziel. Ihr stehen die Einmaligkeit dieser Funktionsstelle, die Unversetzbarkeit des Amtsinhabers, dessen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowie das Prinzip des gesetzlichen Richters entgegen (in Abgrenzung zu BVerwGE 118, 370).

3. Bei Erledigung vor Klageerhebung ist der mit Blick auf eine spätere Schadensersatzklage gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag wegen der - rechtswegübergreifend - zu beachtenden Subsidiarität der Feststellungsklage unzulässig.

4. Zum Rehabilitationsinteresse für diesen Antrag wegen des Ergebnisses der Auswahlentscheidung sowie der Art und Weise der Ernennung des Konkurrenten (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10805/08.OVG

BAG – Urteil, 10 AZR 355/07 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:GG, ZPO, ArbGG, AEntG, EuGVVO, VO (EWG) Nr. 1408/71, EntsendeRL, EuGVÜ, VTV
Schlagworte:Internationale Zuständigkeit - Rügelose Einlassung
Stichwort:Rügelose Einlassung
Leitsatz:Im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind materielle Einwendungen gegen den Klageanspruch vor oder in der Güteverhandlung nach deutschem Prozessrecht noch nicht als erstes Verteidigungsvorbringen anzusehen, das die Zuständigkeit des angerufenen unzuständigen Arbeitsgerichts kraft rügeloser Einlassung nach Art. 24 Satz 1 EuGVVO begründet.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 355/07

OLG-CELLE – Beschluss, 4 AR 83/06 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Gerichtsstand, Zuständigkeitsbestimmung, rügelose Einlassung, Zurückverweisung
Stichwort:Rügelose Einlassung
Leitsatz:Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts kann auch nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Landgericht wegen eines Verfahrensmangels noch gerügt werden, wenn bis zur Einlegung der Berufung ein Hinweis nach § 504 ZPO unterblieben ist, weil die fehlende sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts übersehen wurde und das Amtsgericht diesen Hinweis erst nach Zurückverweisung der Sache erteilt; ein Verlust des Rügerechts durch das zwischenzeitlich geführte Berufungsverfahren ist nicht eingetreten.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 AR 83/06


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