JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rüge ohne Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Darlegung der Beschwerdegründe, erfristete Rüge, Rüge ohne Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, bei der angefochtenen Entscheidung nicht berücksichtigte Gründe |
| Stichwort: | Rüge ohne Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung |
| Leitsatz: | 1. Ein Beschwerdegrund ist nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nur dann inhaltlich zu prüfen, wenn er innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgebracht worden ist und wenn er sich im Sinn des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO mit der angefochtenen Entscheidung auseinander setzt. 2. Für eine ausreichende Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung muss die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgegriffen und konkret dargelegt werden, weshalb diese unrichtig sein soll. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 02.1922 | |
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