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Rüge eines Verfahrensfehlers nach vom FG als unzulässig abgewiesener Klage

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, IV B 76/05 vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:FGO
Schlagworte:Beteiligung des Beigeladenen am Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, Rüge eines Verfahrensfehlers nach vom FG als unzulässig abgewiesener Klage
Stichwort:Rüge eines Verfahrensfehlers nach vom FG als unzulässig abgewiesener Klage
Leitsatz:Der Beigeladene ist am Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Verfahrensbeteiligten grundsätzlich in der Weise zu beteiligen, dass er über Beginn und Stand des Verfahrens durch Übersendung der Schriftsätze des Beschwerdeführers und des Beschwerdegegners laufend informiert wird. Erkennt der Senat des BFH im Lauf der Bearbeitung des Verfahrens, dass eine Entscheidung nach § 116 Abs. 6 FGO in Betracht kommt, muss er dem vom FG Beigeladenen ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 76/05




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