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Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1958/05 vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe
Stichwort:Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe
Leitsatz:Eine Formularvereinbarung, nach der sich der Arbeitnehmer zur Zurückzahlung von Fortbildungskosten für den Fall verpflichtet, dass er vor Ablauf von drei Jahren nach dem Ende der Fortbildung kündigt, ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn

- die Bindung unabhängig von der tatsächlichen Fortbildungsdauer gelten soll

oder

- die Möglichkeit der Nutzung des Fortbildungseffektes innerhalb des Arbeitsverhältnisses in diesen drei Jahren nicht angelegt ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 1958/05




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