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Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 297/96 vom 28.04.1998

Rechtsgebiete:BGB, Bundesrahmentarifvertrag Baugewerbe, - Vorruhestandstarifvertrag, ZPO
Schlagworte:Rückzahlung von Vorruhestandsgeld
Stichwort:Rückzahlung von Vorruhestandsgeld
Leitsatz:Leitsätze:

1. Wird in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien ein Widerrufsvorbehalt aufgenommen, ist damit regelmäßig eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs vereinbart.

2. Mit einem Sachurteil, das eine Leistungsklage abweist, wird festgestellt, daß die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann.

3. Ist im Vorprozeß der Anspruch des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 2 des Vorruhestandstarifvertrags auf Rückzahlung zu Unrecht empfangenen Vorruhestandsgeld abgewiesen worden, so ist das für einen bereichungsrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers präjudiziell, soweit dieser auf den vermeintlichen Anspruch des Arbeitgebers Rückzahlungen geleistet hat.

Aktenzeichen: 9 AZR 297/96
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 28. April 1998
- 9 AZR 297/96 -

I. Arbeitsgericht
Ulm
- 2 Ca 417/93 -
Urteil vom 26. Mai 1994

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 15 Sa 133/95 -
Urteil vom 26. Februar 1996
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 297/96




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