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Rückzahlung von Ausbildungskosten und Elternzeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1765/03 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Rückzahlung von Ausbildungskosten und Elternzeit
Stichwort:Rückzahlung von Ausbildungskosten und Elternzeit
Leitsatz:1. Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten müssen nach Grund und Umfang eindeutig ausgestalltet sein. Genügt die Klausel diesen Anforderungen nicht, lässt sie zur Berücksichtigung von Elternzeit mehrere Auslegungen zu, ist die für den Arbeitgeber ungünstige Auslegung maßgebend.

2. Es widerspricht den in Art. 6 GG enthaltenen Wertungen, die Bindungsdauer der Rückzahlungsvereinbarung um die Elternzeit zu verlängern.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1765/03




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