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Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 535/97 vom 06.05.1998

Rechtsgebiete:BGB Ausbildungsbeihilfe
Schlagworte:Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
Stichwort:Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
Leitsatz:Leitsatz:

Einzelvertragliche Abreden über die Rückzahlung von Ausbildungskosten sind insoweit unwirksam, wie sie eine Erstattung auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vorsehen.

Aktenzeichen: 5 AZR 535/97
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 06. Mai 1998
- 5 AZR 535/97 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 3 Ca 2631/96 -
Urteil vom 16. Januar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 7 Sa 218/97 -
Urteil vom 30. Juli 1997
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 535/97




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