JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
| Rechtsgebiete: | BGB Ausbildungsbeihilfe |
| Schlagworte: | Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung |
| Stichwort: | Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Einzelvertragliche Abreden über die Rückzahlung von Ausbildungskosten sind insoweit unwirksam, wie sie eine Erstattung auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vorsehen. Aktenzeichen: 5 AZR 535/97 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - I. Arbeitsgericht Bonn - 3 Ca 2631/96 - Urteil vom 16. Januar 1997 II. Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 218/97 - Urteil vom 30. Juli 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 535/97 | |
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