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Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 4 Ta 96/02 vom 20.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung
Stichwort:Rückwirkung nur bis zur vollständigen Antragstellung
Leitsatz:Die Nichtverwendung des amtlichen Vordrucks "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" macht den PKH-Antrag zwar nicht unzulässig, aber solange der Vordruck nicht eingereicht ist, ist der Antrag nicht formgerecht gestellt. Wird das PKH-Gesuch ohne amtlichen Vordruck eingereicht, dann die Prozeßkostenhilfe nicht rückwirkend ab Antragstellung, sondern erst ab Eingang der vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligt werden.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 96/02




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