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Rückwirkung eines Tarifvertrages

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BAG – Urteil, 4 AZR 381/05 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, TVG, BMT-AW II, BMT-AW O, ÜbgTV-BUND-West bzw. -Ost
Schlagworte:Vorvertrag zum Tarifvertrag, Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages, Rückwirkung eines Tarifvertrages
Stichwort:Rückwirkung eines Tarifvertrages
Leitsatz:1. Eine Einigung zwischen Tarifvertragsparteien kann ein zivilrechtlicher Vorvertrag sein, der bei hinreichender Bestimmtheit zum Abschluss eines Tarifvertrages verpflichtet.

2. Ein schützenswertes Vertrauen in eine bestehende Rechtslage setzt deren Kenntnis voraus; ein Tarifvertrag kann deshalb im Einzelfall rückwirkend in bereits entstandene Ansprüche eingreifen, wenn zum Zeitpunkt des (objektiven) Entstehens des Anspruchs kein Tarifunterworfener (subjektiv) von der Anspruchsentstehung ausgegangen ist und unverzüglich nach "Entdecken" der objektiven Rechtslage deren Grundlage für alle Tarifunterworfenen erkennbar in Zweifel gezogen und die maßgeblichen Schritte zu einer rückwirkenden Änderung dieser Rechtslage eingeleitet worden sind.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 381/05




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