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Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 35.02 vom 04.09.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Sprachkenntnisse, Anforderungen an Vermittlung, familiäre - der deutschen Sprache Volkszugehörigkeit, deutsche, und Sprachkenntnisse
Stichwort:Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit
Leitsatz:Nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen (Bestätigung von BVerwGE 116, 114).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 35.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 28.01 vom 12.03.2002

Rechtsgebiete:BVFG (F. 1993), BVFG (F. 2001)
Schlagworte:Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, -, rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für -, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Spätaussiedlerbescheinigung, Verhältnis des Verfahrens auf Erteilung einer - zum Aufnahmeverfahren, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit.
Stichwort:Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit
Leitsatz:1. Die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) beanspruchen Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind. Auch bei diesem Personenkreis ist die von § 100 a BVFG (F. 2001) angeordnete Rückwirkung unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse verfassungsrechtlich unbedenklich (wie BVerwG vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

2. Wegen der rechtlichen Abhängigkeit der Rechte des Ehegatten vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson wirkt die Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG auch auf die Bescheidung von Anträgen nach § 15 Abs. 2 BVFG, ohne dass dies in § 100 a BVFG ausdrücklich gesagt werden musste.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 28.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 2.01 vom 12.03.2002

Rechtsgebiete:BVFG (F. 1993), BVFG (F. 2001)
Schlagworte:Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, -, rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für -, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Vermittlung, familiäre - der deutschen Sprache.
Stichwort:Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit
Leitsatz:Die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) beanspruchen Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind. Auch bei diesem Personenkreis ist die von § 100 a BVFG (F. 2001) angeordnete Rückwirkung unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse verfassungsrechtlich unbedenklich.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.01


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