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Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 216/99 vom 17.05.2000

Rechtsgebiete:TVG, TV-Weihnachtsgratifikation 1994
Schlagworte:Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation
Stichwort:Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation
Leitsatz:Leitsätze:

1. Das Vertrauen in die Fortgeltung einer Tarifnorm ist zB dann nicht mehr schutzwürdig, wenn und sobald der Normunterworfene mit deren Änderung rechnen muß.

2. Auch wenn die Tarifnorm nicht oder nicht wirksam gekündigt worden ist, kann das schutzwürdige Vertrauen in ihren Fortbestand beseitigt werden. Hierzu bedarf es keiner Ankündigung der beabsichtigten Tarifänderung durch eine gemeinsame Erklärung oder übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien; auch andere Umstände können dazu geeignet sein.

Aktenzeichen: 4 AZR 216/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat
Urteil vom 17. Mai 2000
- 4 AZR 216/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 22. Januar 1998
Frankfurt am Main
- 2 Ca 32/97 -

II. Hessisches
Urteil vom 5. Februar 1999
Landesarbeitsgericht
- 7 Sa 1042/98 -
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 216/99




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